Beschlussvorschlag: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, ob für die Wintermonate – jeweils für die Zeit vom 01. November bis 31. März – die Parkgebührenordnung im Rostocker und Warnemünder Innenstadtkern in den Parkzonen A und W ausgesetzt und ein kostenfreies Parken auf selbstständigen und straßenbegleitenden Parkflächen als saisonales Modellprojekt angeboten werden kann.
Sachverhalt: In Rostock ist zwar ein Teil der Stellen zur Verkehrsüberwachung ausgeschrieben, kann aber nicht besetzt werden. Ein kostenfreies Parken würde zu Mindereinnahmen führen. Diese könnten aber durch die Einsparung von Personalkosten der Sonntagsarbeitszeit/ Zuschläge kompensiert werden. Der dann nicht notwendige Personaleinsatz an den Sonntagen führt auch zur Entlastung des Personals u.a. im privaten Bereich. So können sich die Verkehrsüberwacher an den Wochenenden ihrer Familie und der Freizeitgestaltung widmen. Außerdem hätte das kostenfreie Parken an Sonntagen einen Anreiz für Rostockerinnen und Rostocker sowie Gäste, kulturelle Einrichtungen und Restaurants, Cafés etc. zu besuchen und somit die Wirtschaftskraft zu stärken. In Berlin beispielsweise ist das Parken an Sonn- und Feiertagen generell kostenfrei – bis auf eine Ausnahme einer Parkzone in Berlin Mitte.
Finanzielle Auswirkungen: keine, zunächst Prüfung Bei Modellversuch: Komprimierung der Minderausnahmen durch Einsparung von Sonntagszuschlägen im Personalbereich.
gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende