Anliegen:

Bedingt durch die Ferienzeit und den beginnenden Gremienlauf ergeben sich zur vorliegenden Beschlussvorlage folgende Fragen:

Vergabeverfahren

Das angestrebte Vergabeverfahren soll als ‚beschränkte Ausschreibung‘ erfolgen. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl ausgewählter Unternehmen zur Teilnahme aufgefordert wird.

  1. Wie viele Unternehmen sollen im Rahmen der vorgesehenen „beschränkten Ausschreibung“ zur Angebotsabgabe aufgefordert werden?
  2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Unternehmen?

Die Beschlussvorlage beschreibt den City Cube als temporären Bau. Daraus könnte geschlossen werden, dass es sich um eine Lieferleistung handelt. In diesem Fall würde der europaweite Schwellenwert von 216.000 € netto gelten. Das geschätzte Auftragsvolumen liegt jedoch bei ca. 500.000 € und damit über diesem Schwellenwert.

  1. Liegt hier ein Verstoß gegen geltendes Vergaberecht vor? Welche Argumente sprechen aus Sicht der Verwaltung für das gewählte Vorgehen?
  2. Wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ein Generalunternehmer beauftragt?
  3. Wäre eine Ausschreibung in Losen erforderlich gewesen? Falls nein, bitten wir um Begründung.

Kosten und Finanzierung

  1. Liegt eine konkrete Kostenberechnung vor? Falls ja, bitten wir um Vorlage.
  2. Enthält die Kostenberechnung sämtliche Kosten, einschließlich Erschließung und Freianlagen?
  3. Wer hat die Kostenberechnung erstellt?
  4. Wurde die Erstellung der Kostenberechnung ausgeschrieben? Falls nein, warum nicht?
  5. Wie hoch ist die Förderquote und welcher Eigenanteil verbleibt für die Stadt?

Haushaltsrechtliche Bewertung

  1. In der Beschlussvorlage wird angegeben, dass die erforderlichen Mittel Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung sind. Diese ist jedoch noch nicht genehmigt, sodass wir uns in einer haushaltsfreien Zeit befinden. Da es sich zudem um eine freiwillige Leistung handelt, stellt sich die Frage, ob die Einleitung des Vergabeverfahrens haushaltsrechtlich zulässig ist bzw. ob hier Beanstandungen zu erwarten sind?

Betrieb und weitere Projektkosten

Im Zwischenbericht zum Förderprojekt „Smile City Rostock“ wird ausgeführt, dass Konzeption, Bauplanung und Betriebskonzept bereits erstellt wurden.

  1. Wie stellt sich das Betriebskonzept konkret dar?
  2. Wer soll den City Cube künftig betreiben?
  3. Wer trägt die Betriebs-, Nebenkosten und sonstigen laufenden Kosten? Wie hoch werden diese voraussichtlich sein? (siehe Frage 12)
  4. Wer hat die Bauplanung erstellt? Welche Kosten sind hierfür entstanden? Wurde diese Leistung ausgeschrieben? Falls nein, warum nicht?
  5. Warum wird das Vergabeverfahren eingeleitet, obwohl das Baugenehmigungsverfahren offenbar noch nicht abgeschlossen ist? Wird dieser Umstand im Ausschreibungstext berücksichtigt?

Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende