Anliegen
Im von der Bürgerschaft im März 2025 beschlossenen Eckwertepapier zur Festlegung des Finanzrahmens für den Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 (2025/BV/0571) ist im Bereich „Soziales und Teilhabe“ eine schrittweise Reduzierung der Kapazitäten zur Unterbringung geflüchteter Menschen vorgesehen.
Laut dem Papier soll die Zahl der Plätze bis 2027 auf 1.200 reduziert werden. Bereits jetzt liegt die Belegung laut Mitteilung im Sozialausschuss vom 9. Juli 2025 mit 1.555 Personen deutlich unter den aktuell bestehenden 2.331 Plätzen.
Vor diesem Hintergrund kündigte die Verwaltung erste Abmietungen von Unterkünften bereits für das Jahr 2025 an.
Aus diesem Anlass bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Unterkünfte für geflüchtete Menschen sollen im Jahr 2025 als erste abgemietet werden?
2. Welche konkreten Kriterien liegen der Auswahl dieser Unterkünfte zugrunde?
3. Sind im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen bereits Kündigungen von Mietverträgen bzw. gegenüber Betreibern ausgesprochen worden? Wenn ja, für welche Standorte und mit welchem Kündigungszeitpunkt?
4. Wie wird mit den aktuell in diesen Einrichtungen untergebrachten Personen verfahren? In welche Unterkünfte sollen sie verlegt werden?
5. Wie erfolgt die Begleitung und Unterstützung der betroffenen Personen bei einem Umzug (z. B. durch Sozialarbeit, Informationsangebote)?
6. Dient die geplante Reduzierung der Unterkunftskapazitäten primär der Kostenoptimierung? Wenn ja, in welcher Größenordnung wird mit Einsparungen gerechnet?
7. Inwieweit wurden Träger/Betreiber, Initiativen oder Anwohner in die Planungen einbezogen?
8. Gibt es Pläne zur dauerhaften Nachnutzung der abgemieteten Immobilien?
gez. Chris Günther