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Mit Datum vom 16. Mai 2025 wurde die Ausschreibung „Rostocker Oval – Neubau Warnowbrücke“ veröffentlicht. Als Beschaffer fungiert die RGS mbH als treuhänderische Projektsteuerin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Entsprechend Anlage 5 zum Projektsteuerungsvertrag sind die Kosten der Warnowbrücke insgesamt mit 53.135.703 € und mit Fördermitteln des Bundes in Höhe von 35.750.447 € angegeben (Quote ca. 66 %). Nunmehr belaufen sich die Kosten auf 62.848.820 € (Stand 29. April 2025; Förderquote ca. 55 %).

Unter § 6 des Vertrages „Treuhänderische Tätigkeiten“ wird in Punkt 6.6 festgehalten, dass die RGS das Treuhandvermögen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu verwalten hat. Einmal jährlich werden alle getätigten Buchungen im Treuhandvermögen saldiert in den städtischen Haushalt übernommen (separater Teilhaushalt „Rostocker Oval“). Haushaltsrechtlich wurden die finanziellen Mittel (investive Ein- und Auszahlungen sowie Aufwendungen für die Dienstleistungen der RGS) den Maßnahmen des Vertrages über den Teilhaushalt 99 bzw. Teilhaushalt 15 zugeordnet.

Im August 2024 wurde mitgeteilt, dass im September 2024 ein Termin mit dem Zuwendungsgeber, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), stattfinden sollte, in dem die fortgeschriebenen Kosten und der Rahmenterminplan thematisiert werden sollten. Aufstockungsanträge und/oder Anträge auf Verlängerung der Projektlaufzeit sollten sodann in Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber gestellt werden. Die Fördermittel des Bundes würden demnach noch gemäß des vorläufigen Bewilligungsbescheides vom 21. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. In den bisherigen Berichterstattungen wurde der Förderzeitraum bis April 2027 angegeben. In der Ausschreibung ist als Enddatum der Laufzeit der 28. Februar 2028 benannt.

  1. Ist anhand der aktuellen Kalkulationen ein entsprechender Aufstockungsantrag gestellt worden? Wie hoch ist die zu erwartende Förderquote? Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurde in irgendeiner Form seitens des Fördermittelgebers artikuliert, dass die Förderquote mindestens 60 % betragen wird?
  1. Ist der Antrag auf Verlängerung der Projektlaufzeit gestellt worden? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?

Eine städtische Gesellschaft, die treuhänderisch für die Stadt handelt, ist an die Weisungen und den Haushalt der Kommune gebunden. Bei dem Brückenbau handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Bereits im Mai 2025 war absehbar, dass der kommunale Haushalt massiv defizitär sein wird.

  1. Warum erfolgte zum genannten Zeitpunkt die Ausschreibung?
  1. Erfolgte die Ausschreibung in Abstimmung mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und/oder der Koordinierungsstelle aus dem Senatsbereich Infrastruktur, Umwelt und Bau (Stichwort: Weisungsbefugnis der Treuhandgeberin entsprechend Vertrag)?
  1. Erfolgte die Ausschreibung infolge einer Aufforderung durch den Bund? Bzw. hat sich der Fördermittelgeber in irgendeiner Weise positioniert, die eine Ausschreibung zu diesem Zeitpunkt zwingend erforderlich gemacht hätte?
  1. Besteht mit der Rechtsaufsichtsbehörde Einvernehmen darüber, dass die geplante Investition getätigt werden kann, auch wenn die Förderquote unter 60 % liegt?
  1. Unter Berücksichtigung der Weisungsbefugnis der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und des Treuhandvertrages im Allgemeinen stellt sich die Frage, ob insbesondere mit Blick auf die Kostensteigerungen ein gesonderter Beschluss der Bürgerschaft notwendig wäre oder ob unter Berücksichtigung der Kommunalverfassung M-V lediglich eine Information an diese ausreichend ist?

Nach allgemeinem Verständnis liegt Vergabereife unter anderem dann vor, wenn die Finanzierung geklärt ist und alle notwendigen planungsrechtlichen oder sonstigen behördlichen Genehmigungen vorliegen oder zumindest absehbar sind.

  1. Sind die erforderlichen Haushaltsmittel bewilligt und tatsächlich verfügbar?
  1. Besteht eine positive Prognose hinsichtlich der Erteilung einer Baugenehmigung?
  1. Ist bei der Prognose berücksichtigt, dass ein mögliches Risiko eines Klageverfahrens des Mecklenburgischen Yachtclub Rostock e.V. (MYCR) besteht?
  1. Inwieweit erfolgte ein Abwägungsprozess zwischen den unterschiedlichen Interessen?

In diesem Zusammenhang ergeben sich weitere Fragen:

Durch den Bau der Warnowbrücke entstehen notwendige Arrondierungsbereiche und ein Eingriff in den Erbbaurechtsvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem See- und Segelsportverein der Hansestadt Rostock e.V. (SSVR).

  1. Wie weit sind die Abstimmungen hierzu vorangeschritten, und ist es absehbar, dass die Verträge/Vereinbarungen tatsächlich abgeschlossen werden?

Mit Beschluss 2022/BV/3453 wurde festgelegt, dass die Elemente Sattelplatz, Wäldchen und Weg an der Kleingartenanlage aus dem Projektbaustein Fährberg von der Kategorie C in die Kategorie B überführt werden. Bis zur Leistungsphase 3 sollte das Teilprojekt weiter beplant werden, um es ab 2026 in die Umsetzung zu bringen. Zielsetzung war es, bis Ende 2028 die verbliebenen Freianlagen über investive Eigenmittel der Stadt zu realisieren. Augenscheinlich wurden hier bereits Maßnahmen umgesetzt, wie bspw. der Bau(beginn) der Stellplätze an der Kleingartenanlage.

  1. Wie hoch sind hier die Kosten?
  1. Aus welcher Deckungsquelle bzw. welchem Produktkonto des Haushalts wurden diese entnommen?
  1. Erfolgt die Durchführung und Bauüberwachung durch die RGS mbH?
  1. Wurde der Treuhandvertrag um diese Aufgabe erweitert?

Im Februar 2024 wurde der Zuschlag für die Vergabe zum Neubau der Regattastrecke dem Unternehmen INROS LACKNER SE erteilt. Es wurde angegeben, dass als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Warnowbrücke im Rahmen einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung durch das WSA (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee) die Reduzierung der vorhandenen Regattastrecke erforderlich sei, um eine Flächenüberschneidung zu vermeiden. Die Lage der zukünftigen Warnowbrücke ermöglicht auch nach Fertigstellung des Baus keine Wettkampfnutzung mehr der vorhandenen Strecke. Damit wird es erforderlich, eine neue Regattastrecke herzustellen. Für diese Maßnahme („Sanierung mit Ersatzneubau der Regattastrecke in Rostock-Gehlsdorf“) sind gemäß Zuwendungsbescheid Fördermittel in Höhe von 1.305.000,00 € vorgesehen.

  1. Wie ist hier der Sachstand?

In den Bau- und Baunebenkosten ist die Steganlage des Rostocker Yachtclub e.V als Eigenanteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock angegeben.

  1. Wie hoch ist dieser?
  1. Kann dieser trotz Haushaltssperre erbracht werden?
  1. Gibt es dazu vertragliche Regelungen?
  1. Wie sind diese ausgestaltet?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

gez. Chris Günther