Die letzte Bürgerschaftssitzung in der alten Konstitution war wie gewohnt von einer Vielzahl verschie-dener Tagesordnungspunkte geprägt. Neben drei Hauptanträgen unserer Fraktion diskutierte die Bür-gerschaft unter anderem über einen Antrag zur Ergreifung effektiver Maßnahmen zur Gefahrenre-duzierung im Bereich Barlachstraße/Ecke Mühlendamm, über die Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B sowie über die Beschlussvorlage zum Umwelt- und Freiraumkonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Mit unserem Antrag über die Vorlage zur Novellierung der Sportförderrichtlinie hatten wir die Ober-bürgermeisterin beauftragt, hierzu zeitnah eine Beschlussvorlage vorzulegen. Bereits im Juli 2023 hat-ten wir die Novellierung beantragt. In der daraufhin erfolgten Stellungnahme der Verwaltung wurde betont, dass diese Novellierung erst nach Abschluss der Sportentwicklungsplanung möglich sei, da deren Ergebnisse die Eckpfeiler der zukünftigen Sportförderung in Rostock neu definieren würden.
Gemäß den damaligen Aussagen der Verwaltung sollte die Sportentwicklungsplanung im ersten Quar-tal 2024 abgeschlossen sein und als Schriftfassung vorliegen. Da das erste Quartal 2024 nun vergan-gen ist, und weder die Sportentwicklungsplanung noch die Novellierung der Richtlinie für die Sportför-derung vorliegen, sahen wir uns erneut in der Pflicht, die Vorlage mit unserem Antrag einzufordern. Leider sahen dies nicht alle Mitglieder der Bürgerschaft so, was als Ergebnis zur Folge hatte, dass bis auf unsere Fraktion alle anderen den Antrag ablehnten. Eine verpasste Chance für den Sport in unse-rer Stadt, denn die Sportlerinnen und Sportler sowie die Vereine verdienen eine zeitgemäße und an-gemessene Förderung, die ihren Bedürfnissen gerecht wird. Mit der Ablehnung unseres Antrages wur-den sie hierzu erneut auf unbestimmte Zeit vertröstet.

Ein weiterer Antrag, der uns sehr am Herzen lag, betraf die Parkerleichterungen für Hebammenpra-xen und freie Hebammen. Die Oberbürgermeisterin wurde mit unserem Antrag beauftragt zu prüfen, inwiefern es möglich ist, dass Hebammenpraxen und freiberufliche Hebammen kostenfrei in die Rege-lung der Ausnahmegenehmigung für das Parken in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufge-nommen werden können. Auch wenn derzeit bereits eine mit Kosten verbundene Ausnahmegenehmi-gung auf Antrag möglich ist, hatten wir im Vorfeld vom Hebammenverband das Zeichen erhalten, dass dies in der Praxis nur selten genutzt wird. Viele Hebammen leben, auch bedingt durch den massiven Rückgang der Geburten, am Existenzminimum. Dies führt dazu, dass immer mehr Hebammen letztlich aus dem Beruf aussteigen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, müssen Entlastungen, wie das kos-tenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen geschaffen werden. Hiermit folgen wir unserer Ma-xime, dass unsere Stadt ein familienfreundliches Umfeld bieten soll und die wertvolle Arbeit der Heb-ammen anerkannt und unterstützt wird. Dem Antrag wurde mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Mit unserem dritten Hauptantrag zu dieser Bürgerschaftssitzung wollten wir der Geschäftsführung der zum 01. Januar 2024 gegründeten kommunalen „Kunsthalle Rostock gGmbH“ eine Zielvereinba-rung mit auf den Weg geben. Was in anderen kommunalen Unternehmen längst üblich ist, hat sich in der Vergangenheit als wirksames Mittel erwiesen, um die strategische Ausrichtung und operative Effi-zienz der Unternehmen sicherzustellen. So können klare Verantwortlichkeiten und messbare Ziele festgelegt werden, was schlussendlich auch die Transparenz in der Geschäftsführung verbessert. Wie vorab schon zu erwarten, hatten die Mitglieder der Fraktionen von SPD, LINKE und GRÜNE nicht allzu viel Sinn für wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen und lehnten unseren Antrag entsprechend ab.

Weitere Themen auf der Tagesordnung (Auswahl):
. Antrag der SPD-Fraktion effektive Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung im Bereich Bar-lachstraße / Ecke Mühlendamm zu ergreifen. Dabei sollte die Oberbürgermeisterin aufge-fordert werden, u.a. die Umwidmung einer Fahrspur vom Auto- hin zum Fahrradverkehr nicht umzusetzen bzw. umgehend rückgängig zu machen oder aber auch kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, um eine Entschleunigung des Fahrradverkehrs herbeizuführen und die Verkehrs-sicherheit zu erhöhen. Da es aus unserer Sicht vollkommen richtig ist, dass eine Sperrung als Modellversuch keine Lösung bietet und abermals ausschließlich zu Lasten der Autofahrer geht, haben wir diesen Antrag unterstützt. Er wurde im anschließenden Abstimmungsverfahren auch mehrheitlich angenommen.

. Der Rostocker Bund beauftragte die Oberbürgermeisterin, einen Vorschlag zur Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zum Beschluss vorzulegen. Da uns dies etwas zu kurz griff, haben wir mit einem ersetzenden Änderungsantrag die Oberbürgermeisterin beauftragt, der Bürgerschaft erst nach Vorlage aller notwendigen und vollständigen Daten und Werte einen Vorschlag zur Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zur Beschlussfassung vorzule-gen. Darüber hinaus soll sich die Oberbürgermeisterin in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindetag dafür einsetzen, dass das Land den Kommunen erlaubt, für verschiedene Grund-stücksarten unterschiedliche Hebesätze zu erheben. Damit wollten wir sicherstellen, dass zu-nächst alle relevanten Daten und Werte vorliegen, um ein umfassendes Gesamtbild zu erhal-ten. Auch mögliche Gegenmaßnahmen des Landes müssen hierzu letztlich in die Bewertung mit einbezogen werden. Unserem ersetzenden Änderungsantrag wurde schließlich mehrheit-lich zugestimmt.

. Beschlussvorlage der Verwaltung zum Umwelt- und Freiraumkonzept der Hanse- und Uni-versitätsstadt Rostock (UFK). Aufgabe des Umwelt- und Freiraumkonzeptes ist die Siche-rung und Förderung der Lebensqualität Rostocks für aktuelle und zukünftige Generationen. Hierfür wird ein strategisches Konzept der Freiraumentwicklung formuliert, welches als Orien-tierungsrahmen für Verwaltung und Politik dienen soll, um urbanes Grün und seine vielfältigen Qualitäten zu erhalten und zu entwickeln. Nicht frei von Zweifeln, aber dennoch von einer Mehr-heit der Bürgerschaft unterstützt.

Die nächste und zugleich konstituierende Bürgerschaftssitzung findet am 17. Juli 2024 statt.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen in unserem Fraktionsbüro jederzeit zur Verfügung!