Die zurückliegende Bürgerschaftssitzung war von einer Vielzahl verschiedener Tagesordnungspunkte geprägt. Unter anderem diskutierten wir über einen Antrag zur Förderung einer bürgerfreundlichen Verwaltung, die Ausweitung der Ehrenamtscard sowie den Beschluss über den Katastrophen-schutzbedarfsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Ein besonders wichtiger Punkt betraf darüber hinaus die Schlaganfallversorgung am Klinikum Süd-stadt Rostock. Unser Fraktionsmitglied und gesundheitspolitischer Sprecher, Dr. Heinrich Prophet, stellte in seiner Funktion als Vorsitzender des Klinikausschusses einen Antrag zur Prüfung der fachlichen Weisung des Landes. Diese sieht vor, Schlaganfallpatienten nicht mehr in die nächstgelegene, sondern ausschließlich in zertifizierte Kliniken einzuliefern. Da das Klinikum Südstadt Rostock zwar über die Infrastruktur, jedoch nicht über eine Zertifizierung verfügt, wurde in besagter Weisung auch ein Anfahren des Südstadt-Klinikums untersagt. Dr. Heinrich Prophet wies bereits bei Antragstellung darauf hin, dass das Klinikum Südstadt Rostock ein kommunales Krankenhaus der Maximalversorgung ist, das sich auf die Behandlung von Schlaganfallpatienten spezialisiert hat. Durch kontinuierliche Optimierung der Versorgung, einschließlich des Ausbaus struktureller Expertise und des Einsatzes spezialisierter Fachkräfte bietet das Klinikum rund um die Uhr hochspezialisierte Leistungen an. Es hat somit alle erforderlichen Voraussetzungen für eine spezialisierte Schlaganfallversorgung erfüllt. Da die Oberbürgermeisterin bereits mit zwei Schreiben an das Land der Fachlichen Weisung widersprochen hat, wurde sie mit dem nun gestellten Antrag aufgefordert, eine zeitnahe Stellungnahme anzufordern. Ziel ist es, die Fachliche Weisung so anzupassen, dass das Klinikum Südstadt Rostock erneut in die Lage versetzt wird, sich zertifizieren zu lassen. Dem Antrag wurde mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Am 12. Juni 2024 soll eine Sitzung der Bürgerschaft stattfinden. Da wir aber am 09. Juni Kommunal-wahlen haben, endet laut Kommunalverfassung die Wahlperiode der im Jahr 2019 gewählten Bürger-schaft am 08. Juni 2024. Demnach fehlt der 2019 gewählten Bürgerschaft die Legitimation nach dem 09. Juni 2024 Entscheidungen zu treffen, außer es handelt sich um existenzielle Entscheidungen. Auch dann könnte immer noch eine Sondersitzung einberufen werden. Um diesen Umstand zu umgehen, beantragte unsere Fraktion die Verlegung der Bürgerschaftssitzung auf den 22. Mai 2024. In meinen Ausführungen während der Debatte machte ich deutlich, dass verhindert werden müsse, dass womöglich Beschlüsse gefasst werden, die letztlich demokratisch bedenklich sind. Der Verdacht liegt nahe, dass eine zur Hälfte abgewählte Bürgerschaft und möglicherweise abgewählte Rot-Rot-Grüne Mehrheit die letzte Möglichkeit nutzen will, um gewisse Anträge oder Beschlussvorlagen durchzubrin-gen. Nach durchaus intensiver Diskussion wurde der Antrag mit eben genau dieser Rot-Rot-Grünen Mehrheit abgelehnt. Wir bleiben gespannt, was uns alles auf der Tagesordnung am 12. Juni erwartet.

Weitere Themen auf der Tagesordnung (Auswahl):

– Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE.PARTEI und der SPD zur Förderung der Bürgerfreundlichen Verwaltung, in dem die Oberbürgermeisterin beauftragt wird, die Vergabe für Amtstermine bürgerfreundlicher zu gestalten und kürzere Wartefristen zu er-möglichen. Dabei sollen u.a. neben der Online-Terminvergabe in allen relevanten Ämtern auch wöchentliche Sprechzeiten ohne Online-Termin angeboten werden. In einem Änderungsantrag sprachen wir uns zudem dafür aus, dass an Tagen der Sprechzeit die Mitarbeiter um physische Anwesenheit verpflichtet werden sollen. Unter Ablehnung unseres Änderungsantrages wurde dem Hauptantrag zugestimmt.

– Die Fraktionen CDU/UFR, DIE LINKE.PARTEI und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten, die Vergabekriterien für die Rostocker Ehrenamtscard dahingehend anzupassen, dass diese auch Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, denen eine Aufwandsentschädigung gewährt wird, ausgehändigt werden kann. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob im Sinne der Gleichbe-handlung und der Ehrenamtsförderung eine analoge Regelung für andere ehrenamtlich En-gagierte getroffen werden könnte (u.a. Verbände und Vereine aus den Bereichen Sport, Sozi-ales, Katastrophenschutz, Umwelt, Kultur, Jugend). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die nächste und aller Voraussicht nach letzte Bürgerschaftssitzung vor der Kommunalwahl ist für den 17. April 2024 angesetzt.

Chris Günther
Fraktionsvorsitzende