Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, inwieweit 

  1. eine behelfsweise Abschrägung (z. B. durch Asphalt oder Beton) von erhöhten Bordsteinkanten an relevanten Kreuzungsbereichen im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden kann und in welchem zeitlichen Rahmen dies möglich wäre. Besonders zu berücksichtigen sind Bereiche, die für Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen, Radfahrer sowie Nutzer von Rollern von besonderer Bedeutung sind. 
  1. unter Federführung der Ortsbeiräte und unter Einbeziehung relevanter Akteure wie des Fahrradforums, von Behindertenverbänden und weiteren Betroffenen eine Prioritätenliste mit den dringendsten Problemstellen erstellt werden kann. Ziel ist es, diese Stellen zeitnah durch provisorische bauliche Maßnahmen zu entschärfen.

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft zur Juni-Sitzung 2025 vorzulegen. 

Begründung der Dringlichkeit für die Beratung in den Ausschüssen:

Das Ansinnen des Antrags betrifft unmittelbar die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit für mobilitätseingeschränkte Personen, darunter Menschen mit Behinderungen, Senioren sowie Eltern mit Kinderwagen. Eine zeitnahe Beratung im Sozialausschuss ist erforderlich, um schnelle Lösungen für bestehende Gefahrenstellen zu ermöglichen und die Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Raum zu verbessern. Um die Sitzung der Bürgerschaft am 26. März 2025 zu erreichen, ist eine Beratung im Sozialausschuss am 12. März 2025 daher notwendig.

Sachverhalt:

Eine barrierefreie Gestaltung von Geh- und Radwegen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Verkehrswende und die Förderung des Fuß- und Radverkehrs. Gleichzeitig trägt sie maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, insbesondere für Fußgänger, Fahrrad- und Rollerfahrer sowie für Menschen mit Kinderwagen oder Rollstühlen. 

In der Stellungnahme 2024/AM/0273-01 (SN) hat die Verwaltung darauf verwiesen, dass Bordsteinabsenkungen nur im Zuge regulärer Straßensanierungen erfolgen können. Angesichts der bestehenden Hindernisse für viele Verkehrsteilnehmer und der damit verbundenen Unfallrisiken ist dieses Vorgehen jedoch nicht ausreichend. Temporäre Abschrägungen, wie sie häufig an Baustellen zu finden sind, bieten bereits eine spürbare Verbesserung und werden von den Nutzern als deutliche Erleichterung wahrgenommen. 

Da auch Straßen für den motorisierten Verkehr grundsätzlich ohne vergleichbare Hindernisse gestaltet sind, sollte eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer angestrebt werden. Eine kurzfristige, provisorische Lösung könnte hier eine pragmatische und effektive Maßnahme darstellen, bis dauerhafte bauliche Anpassungen umgesetzt werden können.

Finanzielle Auswirkungen:
liegen nicht vor.

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende