Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
- Der Antrag wird in Punkt 4 wie folgt ersetzt:
„Ämter, die regelmäßige Sprechzeiten anbieten, wie u.a. das Bauamt, verpflichten ihre Mitarbeiter an den Tagen der Sprechzeit um physische Anwesenheit. Ein Arbeiten im Homeoffice ist an diesen Tagen grundsätzlich zu vermeiden.“
- Der Antrag wird um einen Punkt 5 wie folgt ergänzt:
„Die Verwaltung berichtet dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Sozialausschuss, dem Jugendhilfeausschuss und dem Bau- und Planungsausschuss Anfang 2025 über die Ergebnisse der veränderten Terminvergabe.“
Sachverhalt:
Die physische Präsenz der Mitarbeiter in Ämtern an Tagen der Sprechzeit gewährleistet einen effizienten und direkten Kundenservice. Durch eine verbindliche Anwesenheitspflicht wird sichergestellt, dass Bürger, die persönlich Unterstützung benötigen, auf qualifizierte Mitarbeiter treffen können. Dies fördert ausdrücklich die Servicequalität.
Insbesondere im Bauamt, wo komplexe Anfragen und Beratungen oft persönlich durchgeführt werden, ist die physische Anwesenheit der Mitarbeiter essenziell. Die Möglichkeit, direkt vor Ort Unterstützung zu erhalten, trägt zur effektiven Bearbeitung von Bauanträgen, Genehmigungen und anderen bauamtlichen Belangen bei.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
Anlagen
Keine
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Geplante Beratungsfolge:
14.03.2024: Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung – Empfehlung
19.03.2024: Jugendhilfeausschuss – Empfehlung
20.03.2024: Bürgerschaft –> Entscheidung