Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, inwiefern
- eine temporäre Ausnahmeregelung zum zonenübergreifenden Bewohnerparken
eingeführt werden kann. Dies soll es Anwohnern mit einem Bewohnerparkausweis
ermöglichen, auch in unmittelbar benachbarten Bewohnerparkzonen zu parken,
unabhängig von der ihnen ursprünglich zugewiesenen Zone. - Regelungen für das Besucherparken in Bewohnerparkzonen vereinfacht werden
können. Insbesondere soll geprüft werden, ob der Erwerb eines
Besuchertagesausweises ermöglicht werden kann, der es Besuchern gestattet,
ganztägig in Bewohnerparkbereichen zu parken, auch in Zonen ohne
Parkscheinautomaten.
Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft zur Mai-Sitzung 2025 vorzulegen.
Sachverhalt:
Aufgrund der aktuell hohen Bauintensität im gesamten Innenstadtbereich sowie
zahlreicher Großbaustellen kommt es regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen und einer
drastischen Verknappung von Parkflächen, die insbesondere die Anwohner mit
Bewohnerparkausweisen vor große Herausforderungen stellt. Temporär entfallende
Parkplätze führen häufig dazu, dass Parkplätze in benachbarten Zonen genutzt werden
müssten, was jedoch derzeit nicht erlaubt ist. Eine zonenübergreifende
Ausnahmeregelung kann kurzfristig Abhilfe schaffen und die angespannte Parksituation
für die Anwohner entschärfen.
Als Vorbild dient hier die Landeshauptstadt Schwerin, die eine ähnliche
Ausnahmeregelung zum zonenübergreifenden Bewohnerparken im April 2024 eingeführt
und kürzlich bis Ende 2025 verlängert hat.
Gleichzeitig erschweren die bestehenden Regelungen zum Besucherparken eine flexible
Nutzung der Bewohnerparkzonen durch Gäste. Durch den Erwerb eines
Besuchertagesausweises könnte so eine praktikable und unkomplizierte Lösung
geschaffen werden, die den Zugang für Besucher erleichtert.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende