Anliegen:

In einer kürzlich veröffentlichten Informationsvorlage hat die Oberbürgermeisterin der Bürgerschaft die Berichterstattung zum Stand der Projektvorhaben des Rostocker Ovals für den Berichtszeitraum Q4/2024 zur Kenntnis gegeben.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich hiermit bitte: 

1. Die Baumaßnahmen unterliegen einem Investitionsprüfprozess (4-Augen-Prinzip) – in
Bezug auf Anlage 2 „Kostenfinanzierungsübersicht“:

    a) Wie wird dieser Prüfprozess, der dazu dient, Kosten, Folgekosten,
    Bedarfsgerechtigkeit etc. im Blick zu behalten, für die Vorhaben des Rostocker
    Ovals sichergestellt?

    b) Wann und durch wen werden die Vorhaben in den einzelnen Planungsstufen
    freigegeben?

    2. Welche Folgekosten fallen für die einzelnen Teilprojekte nach aktuellem Kenntnisstand
    an? Ab wann werden die ersten Folgekosten anfallen?

    3.Das Teilprojekt „Stadtpark“ (Kategorie B) sollte zunächst umgeplant werden, so dass der
    Stadtpark aus dem Rostocker Oval entnommen und nicht mehr Teil der Berichterstattung
    ist.

    Maßnahmen werden jedoch fortgeführt und haben bereits begonnen (z.B.
    Vergrämungsmaßnahmen auf der Deponie). Auch der Bau des Warnowrundwegs
    (Verbreiterung des Weges um die Warnow auf 6 Meter) soll noch im Jahr 2025 beginnen.


    Weshalb wird nicht über dieses Vorhaben berichtet?

    4.Fördermittel stellen einen wesentlichen Teil der Finanzierung der Vorhaben dar. Die
    vorliegenden Zuwendungsbescheide stammen jedoch ausschließlich aus den BUGA-
    Zeiten. Da die realistischen Umsetzungszeiträume nicht mit den Bewilligungszeiträumen
    übereinstimmen, kann die jeweilige Förderung nicht als gesichert angesehen werden, so
    dass theoretisch keine Ausschreibungen möglich sind. Dennoch sind bereits diverse
    Bauarbeiten im Gange, z. B. am Parkplatz an der KGA Gehlsdorf, Vergrämungsarbeiten auf
    der Deponie sowie Baumfällungen und Erdarbeiten im Warnowquartier.

    a) Wie soll die Finanzierung ohne Änderungsbescheide für die Zuwendungen
    sichergestellt werden?

    b) Wie soll die Finanzierung bei Kostensteigerungen erfolgen?

    Bei einigen Projekten sind die Planungen noch nicht abgeschlossen, dennoch wird bereits
    gebaut (Stichwort: Veranschlagungsreife der Projekte) – Projekte, bei denen bereits
    Arbeiten laufen: Kempowski-Ufer, Warnowquartier LPH, Brücke.

    c) Wie werden diese vorgezogenen Maßnahmen finanziert, wenn die Gesamtkosten
    des jeweiligen Projekts noch nicht feststehen?

    5.Im Bericht für Q3/2024 wurde angegeben, dass aus dem Vorhaben „Stadthafen“ Mittel
    (Dünenlandschaft und Christinenhafen Ost) in Höhe von 10,7 Mio. € in die Warnowbrücke
    (+9,7 Mio. €) und ins Warnowquartier (+1 Mio. €) umgeschichtet werden. Im Bericht für
    Q4/2024 (Seite 11) steht weiterhin, dass die zeitlich verschobenen Vorhaben im Budget
    enthalten sind. Handelt es sich hierbei um einen Übertragungsfehler, oder wie erfolgt die
    Budgetierung?

    6.Die Baustelleneinrichtung und die Leitungsumverlegung für die Warnowbrücke sollen
    im Herbst auf der Gehlsdorfer Seite beginnen.

    a) Besteht ab diesem Zeitpunkt noch die Zugänglichkeit bzw. der Durchgang am
    Wasser?

    b) Wie gestaltet sich die Nutzbarkeit des Fährhauses sowie die Trainings- und
    Wettkampfmöglichkeiten der ansässigen Segel- und Wassersportvereine?

    c) Welche Auswirkungen sind nach Fertigstellung der Brücke für die Segel- und
    Wassersportvereine zu erwarten?

    d) Wie verändert sich die Altstadtsilhouette aus Sicht Gehlsdorfs, und welche
    Auswirkungen hat die Brücke auf die Sicht von und auf Gehlsdorf?

    e) Mit welchen (jährlichen) Folgekosten ist zu rechnen?

    7.Das Mehrgenerationenhaus (Kita und Pflege) soll im Warnowquartier nun nicht mehr
    gebaut werden, da eine Kapazitätserweiterung im Kita-Bereich aus bestimmten Gründen
    nicht mehr möglich ist. Abstimmungen mit dem Zuwendungsgeber zur Übertragung der
    Fördermittel des Mehrgenerationenhauses auf die Theaterwerkstätten sind noch nicht
    abgeschlossen. Die Bewilligungszeiträume enden 2026 bzw. 2027, so dass bislang keine
    gesicherte Finanzierung vorliegt. Zudem wurde bisher kein Betreiber für die
    Quartiersgaragen gefunden. Diese sind jedoch Voraussetzung für die Ausstellung von
    Baugenehmigungen und müssten sogar vorab fertiggestellt sein.

    a) Wie soll die Finanzierung für die Theaterwerkstätten gesichert werden?

    b) Gibt es einen Zeitplan, bis wann die geänderten Zuwendungsbescheide vorliegen
    müssen? Wie sieht dieser aus?

    c) Gibt es Verhandlungen oder Gespräche mit potenziellen Betreibern für die
    Quartiersgaragen?

    d) Gibt es ein Worst-Case-Szenario, falls die Übertragung der Fördermittel nicht
    erfolgt? Falls ja, wie sieht dieses aus?

    8.Die Überschneidungen kleinerer Teilprojekte innerhalb der großen Teilprojekte sorgen
    für Unübersichtlichkeit. Beispielsweise ist die Slipanlage für die Feuerwehr eine
    Genehmigungsvoraussetzung für die Brücke (Kategorie A), aber zugleich Teil der
    Freianlagenplanung Fährberg (Kategorie B). Ähnlich verhält es sich mit dem Ersatzneubau
    SSVR, der sowohl dem Bereich Fährberg als auch der Brücke zugeordnet wird. Dabei
    beinhaltet der Ersatzneubau SSVR den Abbruch der südlich an das Fährhaus angebauten
    Baracke und die Errichtung eines Ersatzneubaus auf der westlichen Seite des historischen
    Fährhauses.

    a) Welche Kosten werden für die Planung und die Baumaßnahme insgesamt
    veranschlagt? Die veranschlagten 1,972 Mio. € im Budget stehen im Widerspruch
    zu den angegebenen Kosten für den Ersatzbau in Höhe von ca. 2 Mio. €.

    b) Wie weit sind die Planungen fortgeschritten?

    c) Ist diese Maßnahme zwingend erforderlich für den Bau der Brücke?

    9.Beim Projekt Greifenbrücke werden nur die Planungskosten weitergeführt; eine
    Realisierung erfolgt nicht.

    a) Soll die Greifenbrücke perspektivisch dennoch als Teil des Warnowrundwegs
    umgesetzt werden?

    b) Welche Auswirkungen hat dies auf den Warnowrundweg insgesamt?

    10.Der Warnowrundweg ist als 6 Meter breiter Fuß- und Radweg um das Rostocker Oval
    vorgesehen. In Anbetracht von Frage 9 ergeben sich somit weitere Fragen:

    a) Ist der geplante Rundweg durchgängig realisierbar?

    b) Sind die vorhandenen Flächen breit genug, oder ist ein Flächenerwerb
    notwendig?

    c) Gibt es zu beachtende Umweltaspekte (z. B. Uferbereiche), die Auswirkungen auf
    den Verlauf haben könnten?

    Die Kosten sind den Projekten des Rostocker Ovals zugeordnet, die Umsetzung soll mit
    den jeweiligen Teilprojekten erfolgen:

    d) Wie hoch sind die Gesamtkosten des Rundwegs?

    e) Macht es Sinn, die Realisierung aufzusplitten, anstatt den Rundweg planvoll und
    abschnittsweise als ein zusammenhängendes Projekt zu realisieren?

    f) Wie sollen Fördermittel eingeworben werden, wenn am Ende sieben Teilradwege
    bestehen?

    g) Wurde die Planung aufgrund der Kategorisierung der Greifenbrücke angepasst?
    Wird der Weg nun über die Petribrücke geführt, und welchem Projekt wäre dieser
    Abschnitt zuzuordnen?


    Abschließend wäre es wünschenswert, den Quartalsbericht zu straffen und stärker zu
    strukturieren, indem insbesondere folgende Aspekte herausgestellt werden:

    a) Wo sind die wesentlichen Fortschritte in jedem Teilprojekt?

    b) Wo sind die Erfolge/ Probleme/ Finanzen?

    c) Wie wird der zeitliche Rahmen eingeschätzt?

    d) Gegenüberstellung der aktuellen Kosten mit den vorherigen Berichten


    Falls eine Komprimierung nicht möglich ist, könnten zumindest Markierungen eingeführt
    werden, um neue Eintragungen hervorzuheben.


    gez. Chris Günther