Das effektive Management des Fuhrparks der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist ein wesentliches Instrument zur Effizienzsteigerung (Auslastung), zur Kostenkontrolle (HASIKO) sowie zur Erreichung der Klimaziele (Emissionen, E-Mobilität).

Durch ein Paket für Sofortmaßnahmen (2020/IV/0842) vom 05. März 2020 wurde unter Punkt 5 eine beschleunigte Umstellung auf klimafreundliche Fahrzeuge – mit dem Ziel von 73 % der Flotte – bis 2022 befürwortet. Dieser Prozentsatz ist im Jahr 2025 jedoch lediglich zu etwas mehr als einem Siebtel erreicht.

Im HASIKO-Maßnahmenkatalog von 2015 (Maßn.-Nr. 2015/3.04) wurde bereits mehrfach auf die Notwendigkeit der Einrichtung eines zentralen Fuhrparkmanagements hingewiesen.

Weitere Beschlüsse und Anfragen zu diesem Thema erfolgten unter folgenden Aktenzeichen:

  •          Nr. 0779/08-A vom 19.11.2008
  •          Nr. 2010/AM/1473 vom 01.09.2009
  •          Nr. 2011/AN/1911 vom 09.03.2011
  •          Nr. 2009/AN/2037 vom 10.06.2009

Im Hinblick auf die oben genannten Vorteile eines professionellen Fuhrparkmanagements ergeben sich nun folgende Fragen:

  1. Gibt es aktuell ein professionelles Fuhrparkmanagement der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und wenn ja: Wo ist es organisatorisch angesiedelt, und mit wie vielen Planstellen ist es ausgestattet?
  1. Falls ein solches Fuhrparkmanagement nicht existiert: Ist dessen Einrichtung geplant? Mit welchen finanziellen Auswirkungen wird für eine mögliche Einrichtung gerechnet?
  1. Existieren konzeptionelle Ausarbeitungen zur sparsamen, umweltgerechten und verwaltungsschlanken Koordinierung des gesamten Fuhrparks?
  1. Gibt es zentrale städtische Erhebungen über Laufleistungen, Kredit- und Leasingkosten sowie Minder- und Mehrleistungen der Fahrzeuge der Hanse- und Universitätsstadt Rostock?
  1. Liegen Prognosen über das mögliche Einsparpotenzial durch ein zentralisiertes, professionelles Fuhrparkmanagement vor?
  1. Wie hoch ist der grundsätzlich mögliche Elektrifizierungsgrad der städtischen Fahrzeugflotte (unter Berücksichtigung von Ausnahmen wie Sonderfahrzeugen etc.)?
  1. Ist die Ladeinfrastruktur der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausreichend für einen stärkeren Ausbau der Elektrofahrzeugflotte?
  1. Inwieweit sind die Empfehlungen der Clean Vehicle Directive (CVD) der EU bei der Beschaffung und Bewirtschaftung des städtischen Fuhrparks umgesetzt?
  1. Gab es darüber hinaus bereits Initiativen zur externen Vergabe des Fuhrparkmanagements? Falls ja: Wurden hierzu bereits Kostenschätzungen erstellt oder Überlegungen zu einem Interessenbekundungsverfahren bzw. einer Ausschreibung angestellt?

gez. Chris Günther