Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, beim Umweltbundesamt einen Antrag auf Fördermittel aus dem Einwegkunststofffonds gemäß Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu stellen.
Sachverhalt:
Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) hat der Bund einen finanziellen Ausgleich für Kommunen geschaffen, um die Kosten für die Reinigung und Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum zumindest anteilig zu kompensieren. Hierzu zählen unter anderem kunststoffhaltige Tabakprodukte, Getränkebecher, To-Go-Verpackungen, leichte Tragetaschen, Luftballons und ab dem Jahr 2027 auch kunststoffhaltige Feuerwerkskörper.
Auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entstehen regelmäßig Aufwendungen zur Reinigung von Straßen, Parks und öffentlichen Plätzen sowie der Strände in den jeweiligen Strandgebieten, die auf den unsachgemäßen Umgang mit solchen Einwegprodukten zurückzuführen sind. Durch die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds kann die Stadt eine Entlastung des kommunalen Haushalts erzielen und gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum leisten.
Die Beantragung der Mittel ist dabei mit einem vergleichsweise geringen Verwaltungsaufwand verbunden. Es ist lediglich eine Registrierung beim Umweltbundesamt erforderlich sowie die Erhebung und Übermittlung bestimmter Daten wie der Umfang der zu reinigenden Flächen, die Menge der angefallenen Abfälle oder die Anzahl an Abfallbehältern. Vorgaben zur konkreten Verwendung der Mittel bestehen nicht, sodass die Stadt frei über deren Einsatz im Rahmen der gesetzlichen Zweckbindung verfügen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
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liegen nicht vor, stattdessen reale finanzielle Entlastungspotenziale
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende