Anliegen:

Mit Beschluss zum Antrag ‚Weiterer Umgang mit dem Objekt August-Bebel-Straße 1 (Societät maritim)‘ (2025/AN/0861) wurde die Oberbürgermeisterin beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung am 19. November 2025 ein Konzept zur Nutzung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes ‚August-Bebel-Straße 1 (Societät maritim)‘ vorzulegen. Laut der Informationsvorlage ‚Vorlage eines Nutzungskonzeptes für das Gebäude August-Bebel-Straße 1 (Terminverlängerung)‘ (2025/IV/1273) kann eine beschlussfähige Vorlage jedoch erst im Juni 2027 erfolgen.

Vor dem Hintergrund der laufenden Fortschreibung des Kulturentwicklungsplans 2025–2035 sowie der besonderen stadtgeschichtlichen Bedeutung des Gebäudes bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Kulturentwicklungsplan 2025–2035 (KEP)
  1. Wann ist nach aktuellem Stand mit der Einbringung der Beschlussvorlage zum Kulturentwicklungsplan 2025-2035 (KEP) zu rechnen?
  1. Aus welchen Gründen war im Rahmen der Informationsveranstaltung im Juli 2025 keine Berücksichtigung des Schifffahrtsmuseums im Kulturentwicklungsplan erkennbar?
  1. Gebäude August‑Bebel‑Straße 1 (Societätsgebäude)
  1. Nutzungsperspektive
  1. Bedeutet die in der Informationsvorlage formulierte „Perspektive für eine öffentliche kulturelle Nutzung“, dass das Gebäude grundsätzlich im städtischen Eigentum für kulturelle Zwecke erhalten bleiben soll?
  1. Sind alternative Nutzungsoptionen oder eine Veräußerung durch die Informationsvorlage ausgeschlossen?
  1. Werden derzeit Gespräche oder Prüfungen mit externen Akteuren oder Investoren geführt?
  1. Welche Schritte wurden bereits unternommen, um Fördermittel von Bund, Land oder privaten Stiftungen für eine zukünftige Sanierung oder Nutzung zu akquirieren?
  1. Welche inhaltliche Ausrichtung verfolgt die Verwaltung in den kommenden anderthalb Jahren bis zur geplanten Beschlussfassung im Juni 2027? Welche konkreten Arbeitsschritte, Abwägungsprozesse oder konzeptionellen Vorarbeiten sind bis dahin vorgesehen?
  1. Was wurde bislang bereits unternommen – sowohl hinsichtlich der Entwicklung eines Nutzungskonzeptes (z.B. Gespräche, Prüfprozesse, Abstimmungen) als auch hinsichtlich baulicher oder organisatorischer Sicherungsmaßnahmen?
  1. Situation der ansässigen Vereine
  1. Welche Lösungen sind für die im Gebäude ansässigen Vereine ab dem 01. Januar 2026 vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf alternative Unterbringungs- oder Übergangslösungen?
  1. Wurde dem Verein Societät Maritim e.V. nach Auslaufen des Mietvertrages am 31. Dezember 2025 ein alternativer Standort angeboten?
  1. Wer trägt die Kosten für die Räumung des Gebäudes, einschließlich Transport, Zwischenlagerung oder Entsorgung von Inventar?
  1. Wie wird mit den sich im Gebäude befindlichen Leihgaben oder Objekten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verfahren, die bislang durch den Verein verwaltet oder ausgestellt wurden?
  1. Gebäudezustand und Sicherungsmaßnahmen
  1. Welche Sicherungs‑ oder Erhaltungsmaßnahmen sind ab dem 01. Januar 2026 vorgesehen?
     
  2. Wie wird der Substanzerhalt des Gebäudes bis zur geplanten Beschlussfassung im Juni 2027 gewährleistet?
  1. Welche Form der regelmäßigen Unterrichtung der Bürgerschaft über den Fortgang der Arbeiten ist vorgesehen (z.B. Zwischenberichte, Informationsvorlagen, mündliche Berichte in Ausschüssen)?

Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende