Beschlussvorschlag:
Die in der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026/2027 dargelegte Maßnahme M2026/015 ‚Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise‘ wird unter ‚Erläuterungen‘ wie folgt ergänzt:
„Die Gebühr für Bewohnerparkausweise wird stufenweise angepasst und verbindlich wie folgt festgesetzt:
- ab dem Jahr 2026: 80,00 Euro pro Jahr,
- ab dem Jahr 2028: 130,00 Euro pro Jahr,
- ab dem Jahr 2030: 182,50 Euro pro Jahr.
Die Umsetzung der Gebührenanpassung erfolgt unter der Voraussetzung, dass im jeweiligen Bewohnerparkgebiet ein beschlossenes Parkraumkonzept vorliegt.“
Sachverhalt:
Die bislang vorgesehene einmalige Erhöhung der Gebühr für Bewohnerparkausweise von derzeit 30,70 Euro auf 182,50 Euro pro Jahr würde eine Steigerung um rund 500 Prozent bedeuten und für viele Bewohnerinnen und Bewohner eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Um die notwendige Einnahmeverbesserung im Sinne des Haushaltssicherungskonzeptes zu erreichen und zugleich soziale Härten abzufedern, wird daher eine stufenweise Anhebung der Gebühr beschlossen. Die vorgeschlagene Staffelung ermöglicht eine planbare, zumutbare und sozial ausgewogene Anpassung über mehrere Jahre hinweg, ohne das Konsolidierungsziel aus den Augen zu verlieren.
Zugleich schafft die Festlegung einer klaren Zielgebühr von 182,50 Euro pro Jahr Transparenz und gibt den Bewohnerinnen und Bewohnern ausreichend Vorbereitungszeit, sich auf die künftigen Kosten einzustellen. Die Kopplung der Gebührenanpassung an das Vorliegen eines beschlossenen Parkraumkonzeptes stellt sicher, dass in den jeweiligen Bewohnerparkgebieten zuvor geprüft und festgelegt wurde, dass ausreichend Stellflächen zur Verfügung stehen. Damit bleibt die finanzielle Mehrbelastung in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen des Bewohnerparkens. Eine Erhöhung der Gebühren ist nur dann verhältnismäßig, wenn das Parkraumkonzept realistische Chancen auf wohnortnahes Parken bestätigt und Maßnahmen vorsieht, die den Parkdruck wirksam reduzieren. Damit wird verhindert, dass Gebührenerhöhungen in Gebieten greifen, in denen der Parkdruck bereits heute besonders hoch ist und der Nutzen eines Bewohnerparkausweises entsprechend eingeschränkt wäre.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen der gestaffelten Gebührenanpassung werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt entsprechend der erwarteten Einnahmen fortgeschrieben und berücksichtigt.
Die entstehenden Mindereinnahmen werden durch die im Rahmen von weiteren Änderungsanträgen zum Haushaltssicherungskonzept vorgeschlagenen Einsparungen bzw. Mehreinnahmen gedeckt.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
