Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1.        Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die planerischen Voraussetzungen für eine grundhafte Sanierung der Schwaaner Landstraße zu schaffen und die hierfür erforderlichen Planungsmittel in die künftigen Haushalts- und Investitionsplanungen einzustellen.
  1.        Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bis zum II. Quartal 2027 einen ersten Zeit- und Maßnahmenplan sowie mögliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten vorzulegen.
  1.        Im Rahmen der Planung ist ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das insbesondere
  •           die Belange des Fuß- und Radverkehrs,
  •           die Anforderungen des öffentlichen Personennahverkehrs,
  •           die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer,
  •           die Belange der Anwohner, insbesondere hinsichtlich der Lärm- und Verkehrsbelastung,
  •           sowie städtebauliche, klima- und umweltbezogene Aspekte angemessen berücksichtigt.
  1.        Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Rahmen der Planung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umwidmung der Schwaaner Landstraße zu einer Fahrradstraße möglich und verkehrlich sinnvoll ist. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf den motorisierten Verkehr, den öffentlichen Personennahverkehr sowie die Erreichbarkeit für Anwohner und Gewerbetreibende zu berücksichtigen.
  1.        Der Ortsbeirat Südstadt ist während der Planungsphase regelmäßig über den Sachstand zu informieren und in die Planung einzubeziehen.
Reduzieren

Sachverhalt:

Die Stellungnahme der Verwaltung (2026/AN/1643-01 (SN)) bestätigt ausdrücklich, dass sich die Schwaaner Landstraße in einem ungenügenden baulichen und funktionalen Zustand befindet und eine nachhaltige Verbesserung nur durch einen grundhaften Ausbau der gesamten Verkehrsanlage möglich ist. Gleichzeitig weist das Tiefbauamt darauf hin, dass allein die Planung mindestens drei bis vier Jahre in Anspruch nehmen wird und das Vorhaben derzeit nicht finanziell abgesichert ist.

Gerade deshalb müssen die planerischen Voraussetzungen jetzt und nicht erst zu einem unbestimmten späteren Zeitpunkt geschaffen werden. Andernfalls wird sich der bestehende Sanierungsstau weiter verfestigen.

Die Schwaaner Landstraße gehört dabei seit Jahren zu den größten Problemstraßen der Südstadt. Die bestehenden Mängel beeinträchtigen sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Wohnqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich. Zudem wird die tatsächliche Verkehrsbelastung von vielen Anwohnern als deutlich höher wahrgenommen, als es der vom Tiefbauamt vorgesehenen Funktion einer Anlieger- und Sammelstraße entsprechen würde.

Durch einen frühzeitigen Planungsbeginn können mögliche Fördermittel von Bund und Land besser genutzt und die Baumaßnahme rechtzeitig in die städtische Investitionsplanung aufgenommen werden.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Änderungsantrag entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Etwaige Kosten ergeben sich erst im Rahmen zukünftiger Haushalts- und Investitionsplanungen, sofern entsprechende Planungsmittel eingestellt werden.

Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende