Beschlussvorschlag:
 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

In der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13.W.189 „Wohngebiet Nobelstraße“ wird in der Planzeichnung (Teil A) für die Baufelder WA 8 und WA 20 die maximal zulässige Bauwerkshöhe von 10 Metern auf 9 Meter über Höhenbezugspunkt reduziert.

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Reduzierung der maximal zulässigen Bauwerkshöhe in den Baufeldern WA 8 und WA 20 von 10 m auf 9 m dient der städtebaulich verträglichen Einbindung des neuen Wohngebietes in die bestehende Umgebung. Die angrenzende Bestandsbebauung weist überwiegend eingeschossige Gebäude mit mittleren Firsthöhen von etwa 8,5 m auf. Eine Höhenbegrenzung auf 9 m gewährleistet daher einen angemessenen Übergang zwischen Bestand und Neubau und vermeidet abrupte Höhenunterschiede.

Gleichzeitig bleibt durch die weiterhin zulässigen zwei Vollgeschosse ein ausreichendes Bauvolumen für eine wirtschaftliche und zeitgemäße Wohnbebauung gewährleistet. Die Reduzierung der Bauhöhe führt somit nicht zu einer Einschränkung der städtebaulichen Entwicklungsziele des Bebauungsplans.

Weiterhin zeigen die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, dass die Höhenentwicklung im Bereich der Baufelder WA 8 und WA 20 von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern als sensibler Punkt wahrgenommen wird. Die vorgeschlagene Anpassung trägt diesen Hinweisen Rechnung, ohne die Zielsetzung des Bebauungsplans zu beeinträchtigen.

Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende