Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in Anlage 1 zur Beschlussvorlage wie folgt geändert:
In § 1 Änderungen Abs. h wird die vorgesehene Höhe der Kurabgabe von 3,30 Euro auf 3,00 Euro je Übernachtung bzw. je Tagesgast festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Verwaltung schlägt eine Kurabgabe in Höhe von 3,30 Euro vor, basierend auf der neu ermittelten Kalkulation und der Umstellung auf den Maßstab „je Übernachtung“. Diese Kalkulation bildet eine sachgerechte Grundlage, berücksichtigt jedoch nicht ausreichend die aktuellen Herausforderungen hinsichtlich Akzeptanz, Wettbewerbsfähigkeit und Preisentwicklung im regionalen Vergleich.
Gerade im Hinblick auf die im Sachverhalt dargestellten Bedenken der Tourismuswirtschaft zur Leistbarkeit und Akzeptanz der Kurabgabe erscheint eine moderatere Anpassung geboten. Eine Abgabe von 3,00 Euro stellt weiterhin eine solide Finanzierung der kurabgabefähigen Leistungen sicher, ohne die Gäste übermäßig zu belasten oder Rostock gegenüber anderen Reisezielen im Verkehrsverbund Warnow preislich ins Hintertreffen geraten zu lassen.
Die Absenkung auf 3,00 Euro würde damit zu einer ausgewogenen Balance zwischen Finanzierungsbedarf, Wettbewerbsfähigkeit und Gästeakzeptanz beitragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Absenkung der Kurabgabe von 3,30 Euro auf 3,00 Euro führt rechnerisch zu geringeren Einnahmen aus der Kurabgabe. Die Kalkulation der Verwaltung basiert jedoch auf Prognosen und Annahmen, die naturgemäß eine gewisse Bandbreite zulassen. Innerhalb dieser Bandbreite ist eine Festsetzung auf 3,00 Euro weiterhin geeignet, die kurabgabefähigen Leistungen zu finanzieren.
Zudem ist davon auszugehen, dass eine moderatere Abgabenhöhe die Akzeptanz bei Gästen und Betrieben stärkt und damit die tatsächliche Einnahmebasis stabilisiert. Negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind daher nicht zu erwarten.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
