Anliegen:
Auf Nachfrage im August 2025 lag die Auslastung aller Unterkünfte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei 1.547 Personen; zum Datenstand 08. Juli 2026 liegt die Belegung bei 1.247 Personen. Etwa ein Drittel dieser Plätze soll künftig durch die geplante Wiederinbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft Langenort bereitgestellt werden.
Diese Standortentscheidung wirft angesichts der problematischen Historie erhebliche Fragen auf. Bis Ende 2022 wies das Objekt massive bauliche Mängel (Schimmel, Wassereintritte) auf, sodass der Betrieb nur noch eingeschränkt möglich war. Unter anderem musste gerichtlich sichergestellt werden, dass zumindest die Warmwasserversorgung aufrechterhalten blieb. Schließlich kündigte der Vermieter den Vertrag und forderte trotz der Mängel eine vervielfachte Miete.
Die Unterkunft Langenort wurde über Jahre (u. a. betrieben durch das Malteser Hilfswerk) zur Unterbringung mehrerer Hundert Asylsuchender genutzt. Ende 2022 endete die Nutzung abrupt aufgrund erheblicher Meinungsverschiedenheiten zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem privaten Vermieter bzw. Eigentümer.
Wie Sozialsenator Steffen Bockhahn Ende 2022/Anfang 2023 öffentlich betonte, wies das Objekt grobe bauliche Mängel (Feuchtigkeit, Schimmelbefall) auf, sodass es aus Sicht der Stadt „nicht mehr bewohnbar“ war. Die Stadt befand sich mit dem Vermieter in einem Rechtsstreit über Mängel und Vertragsverhältnisse.
Seit dem 07. Juli 2026 liegt der Verwaltung zudem ein ausführliches Schreiben des unmittelbaren Gewerbenachbarn (Eillogistik GmbH & Co. KG) vor. Darin werden erhebliche ungelöste Probleme bezüglich Wege- und Leitungsrechten (dienendes Grundstück), fehlenden Stellplätzen, unzureichenden Evakuierungsflächen, Müllproblemen sowie fehlender Einfriedung und Zugangskontrollen gerügt. Der Nachbar kündigt gerichtliche Schritte (einstweiliger Rechtsschutz) an, falls keine Lösung erfolgt, was die Eröffnung und Nutzbarkeit der Unterkunft akut gefährden könnte.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Erfolgte ein tatsächlicher Eigentümerwechsel? Kann ausgeschlossen werden, dass der ursprüngliche Vermieter in irgendeiner gesellschaftsrechtlichen Verbindung zum neuen Eigentümer steht?
Ist der Eigentümerwechsel urkundlich nachgewiesen?
- Sind die Rechtsstreitigkeiten mit dem damaligen Vermieter beendet?
Sind diese zugunsten der Stadt ausgegangen? Wenn nein, aus welchen Gründen? Erfolgten Schadensersatzzahlungen oder andere Ausgleichszahlungen an die Stadt aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung?
- Entsprechend den bisherigen Ausführungen sollen die Mietzahlungen ab April 2027 beginnen.
Welche vertraglichen Bindungen oder Vorverträge bestehen für die geplante Wiederinbetriebnahme? Erfolgten bereits vertragliche Vereinbarungen in Bezug auf die notwendigen Sanierungen?
- Welches Reinigungs-, Hygiene- und Abfallkonzept wird vertraglich verankert, um die aus der Vergangenheit bekannten Müll- und Schädlingsprobleme im Umfeld zu unterbinden?
- Welche Sanierungsmaßnahmen werden am Gebäude vorgenommen, nachdem die Stadt Ende 2022 den Zustand (Schimmel, Feuchtigkeit) öffentlich als „unbewohnbar“ bewertet hat? Wie hoch sind die Sanierungskosten? Wer trägt diese?
Ist der neue Eigentümer verpflichtet, den vorhandenen Altmüll vor Mietbeginn vollständig und auf eigene Kosten zu entsorgen?
- Gibt es im neuen 10-Jahres-Vertrag Sonderkündigungsrechte oder Mietminderungsklauseln für den Fall erneuter baulicher Mängel, um eine Wiederholung der Situation von 2020–2022 auszuschließen?
- Hat die Verwaltung die vertragliche Dienstbarkeit bezüglich der Wege- und Leitungsrechte auf dem dienenden Nachbargrundstück (Eillogistik) geprüft? Deckt diese rechtlich eine Nutzung für bis zu 400 Personen plus Rettungs- und Lieferverkehr ab, oder droht ein Baustopp durch Klage?
- Welche Mehrkosten entstehen der Stadt bzw. der RSAG durch die notwendige Taktverdichtung der Buslinien nach Langenort, um 300–400 Bewohner sozial anzubinden?
- Wie passt die geplante Belegung mit Familien zur Aussage, die Grundschule Gehlsdorf habe ausreichende Kapazitäten, wenn der Schulweg ohne ausgebauten ÖPNV und Gehweg für Grundschulkinder kaum zumutbar erscheint?
- Welcher Betreiber soll die Einrichtung übernehmen?
Wird es diesmal ein verbindliches Beschwerde- und Eskalationsmanagement für Nachbarn geben, nachdem das Malteser Hilfswerk die Betreuung u. a. wegen des schwierigen Vermieterverhältnisses aufgegeben hatte?
- Sind die Verhandlungen mit dem Land in Bezug auf die Kostenübernahme der Unterbringungsplätze abgeschlossen? Wenn ja, ist die Deckungszusage befristet?
- In welcher Form beabsichtigt die Verwaltung, den Ortsbeirat Gehlsdorf u.a. in die weiteren Planungen zur Wiederinbetriebnahme der Unterkunft Langenort einzubeziehen? Sind regelmäßige Informations- und Abstimmungsformate vorgesehen, um die Auswirkungen auf Verkehr, Sicherheit und das soziale Umfeld angemessen zu berücksichtigen?
gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
