Im Nachgang zur Stellungnahme zu der Anfrage 2023/AF/4668 ergeben sich insbesondere
folgende Verständnisfragen zur Beantwortung der Frage 5.

1. Auf welcher Rechtsgrundlage „konkretisiert“ der Wirtschaftsplan des KOE den
Grundsatzbeschluss der Bürgerschaft?


2. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte folglich die Aufhebung des
Grundsatzbeschlusses erfolgen?


3. Ist durch die genannte „Konkretisierung“ ein Verstoß gegen den
Grundsatzbeschluss erfolgt? Wenn ja, inwiefern hätten hier die Verwaltung oder
die Bürgerschaft eingreifen können/ müssen? Wenn nein, warum liegt kein
Eingriffserfordernis vor?


4. Ist die Antwort mit dem Innenministerium abgestimmt? Sofern dies erfolgt sein
sollte, bitte ich um die Offenlegung der Stellungnahme. Wenn nicht, bitte ich um
Einholung und Offenlegung der entsprechenden Stellungnahme durch die
Kommunalaufsicht.


5. Entsprechend § 12 Abs. 23 der EigVO M-V darf der Eigenbetrieb nur dann Kredite
aufnehmen, wenn die Auswirkungen der vorzunehmenden Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde
im Einklang stehen. Hat dieser Grundsatz bisher in den Planungen
Berücksichtigung gefunden? Wenn nein, warum nicht? Wie erfolgt die zukünftige
Betrachtung mit Blick auf die bisher bekannten Baukosten und die zu erwartenden
Zuschüsse zur Volkstheater Rostock GmbH?


6. Laut einer am 17. Oktober 2023 veröffentlichten Pressemitteilung des Statistischen
Bundesamtes blieben die Preise für Baumaterialien im 1. Halbjahr 2023
größtenteils auf hohem Niveau. Insbesondere mineralische Baustoffe wie Zement
(+41,7 %) oder Bausand (+22,7 %) verteuerten sich deutlich gegenüber dem 1.
Halbjahr 2022. Zudem verteuerten sich die Kosten für Sanitärausstattungen wie
Badewannen oder Waschbecken um 10,8 % und Fenster- oder Türverkleidungen um
8,6 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2022. Inwiefern wurde diese Preisentwicklung bei
den Planungen berücksichtigt?

gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende