Nach einer Veranstaltung der Reihe „Jugendclub“ am 27. Oktober 2023 wurden zwei weitere geplante Jugendpartys vom Theater des Friedens abgesagt. Grund dafür sind laut Veranstalter zusätzliche Auflagen des Jugendamtes. Sozialsenator Steffen Bockhahn bemängelt zudem Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz bereits bei der Veranstaltung am 27. Oktober 2023.
Ich bitte daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- Besteht die Auflage, die bei dieser Veranstaltung erteilt wurde, auch bei anderen Veranstaltungen, wie beispielsweise in Stadtteil- und Begegnungszentren (SBZ)?
- Wie oft wurde die genannte Auflage in den vergangenen drei Jahren bei verschiedenen Veranstaltungen erteilt?
- Im Hinblick auf die geäußerten Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz: Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse vor, dass der Veranstalter dieser Veranstaltung gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat? Falls ja, welche Verstöße waren es konkret?
- Gab es bei vergleichbaren Veranstaltungen in den letzten drei Jahren ebenfalls Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, und wurden diese zur Anzeige gebracht?
gez. Daniel Peters