Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, der Bürgerschaft nach Vorlage aller notwendigen und vollständigen Daten und Werte einen Vorschlag zur Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Die Oberbürgermeisterin soll sich in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindetag dafür einsetzen, dass das Land den Kommunen erlaubt, für verschiedene Grundstücksarten unterschiedliche Hebesätze zu erheben.

Eine entsprechende Beschlussvorlage oder ein Zwischenstand ist der Bürgerschaft in ihrer November-Sitzung 2024 vorzulegen.

Sachverhalt:

Der Stellungnahme der Verwaltung folgend, kann die im Rahmen der Grundsteuerreform derzeit zu erwartende strukturelle Belastungsverschiebung weg von Gewerbe- hin zu Wohngrundstücken aufgrund fehlender Daten nicht abschließend bewertet werden. Mit unserem ersetzenden Änderungsantrag wollen wir sicherstellen, dass zunächst alle relevanten Daten und Werte vorliegen, um ein umfassendes Gesamtbild zu erhalten. Auch mögliche Gegenmaßnahmen des Landes müssen dabei in die Bewertung mit einbezogen werden.

Sollten sich die Prognosen bestätigen, dass insbesondere Ein-/Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum überproportional belastet werden, muss eine Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B erfolgen. Ohne eine solche Anpassung würden vor allem Familien und kleine Haushalte unverhältnismäßig stark belastet, was die bereits prekäre Lage auf dem Immobilienmarkt weiter verschärfen würde.

Finanzielle Auswirkungen:
liegen nicht vor.

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Anlagen
Keine

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Geplante Beratungsfolge:

06.06.2024: Ausschuss für Stadt, Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

30.05.2024 Finanzausschuss
12.06.2024:Bürgerschaft