In einem Antrag der CDU/UFR-Fraktion soll die Bürgerschaft auf Ihrer Sitzung am 15. November die Herbeiführung eines Bürgerentscheids zum Kostenumfang des Neubaus eines Theaters und dessen Folgekosten beschließen.
Die Vorsitzende der CDU/UFR-Fraktion, Chris Günther dazu:
„Eines sei vorangestellt: Die CDU/UFR-Fraktion bekennt sich ohne Wenn und Aber dazu, dass unsere Stadt zweifellos ein neues Theater benötigt, das kulturelle Vielfalt und Unterhaltung für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und weit darüber hinaus bietet. Allerdings gehört es zu unserer Verantwortung als gewählte Mitglieder der Bürgerschaft, den finanziellen Rahmen eines solchen Projektes nicht aus den Augen zu verlieren. Die Stadt ist derzeit dabei, sich in den Finanzplanungen zum Neubau des Volkstheaters zu verrennen, um das von der Oberbürgermeisterin ausgerufene ‚Jahrhundertprojekt‘ umzusetzen, koste es, was es wolle. Diese Auffassung teilen wir nicht!
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in der Vergangenheit zwei Beschlüsse zum finanziellen Einsatz zum Neubau eines Theaters unternommen. Der erste Beschluss stammt aus dem Jahr 2018 und stellt den bis heute einzig gefassten Grundsatzbeschluss zum Theaterneubau dar. Dieser geht dabei von Gesamtkosten in Höhe von bis zu 110 Mio. EUR aus. Der zweite Beschluss der Bürgerschaft erfolgte im Nachgang der Absage der BUGA im Jahr 2022. Hier wurde mit Baukosten von ca. 183 Mio. Euro gerechnet. Mittlerweile werden laut Wirtschaftsplan des KOE für das Jahr 2024 mehr als 208 Mio. EUR Baukosten prognostiziert. Hinzu kommen die Kosten für die Innenausstattung des Gebäudes (ca. 8 Mio. EUR), Zuschüsse der Stadt und des Landes, die bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ca. 19 Mio. EUR umfassen und jährliche Folgekosten, die ab dem Jahr 2029 mit ca. 8,4 Mio. EUR dazukommen. Weitere Kostensteigerungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, und sind im Hinblick auf die derzeitige Inflation durchaus realistisch.
Aktuell ist schlicht nicht ersichtlich, wie hoch die finanziellen Verpflichtungen der Stadt sein werden. Mittlerweile wird nicht mehr nur über die Verpachtung, sondern über den Verkauf erheblicher Teile städtischen Grundes diskutiert, um die Liquidität zu sichern. Es wäre unverantwortlich, lediglich zur Realisierung eines einzigen Projektes die finanzielle Handlungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt auf Jahrzehnte einzuschränken. Dies könnte schwerwiegende Auswirkungen auf unsere städtischen Finanzen haben und sogar andere städtebauliche Projekte gefährden.
Wir sind der festen Überzeugung, dass eine Entscheidung von solcher Tragweite nicht allein von den Mitgliedern der Bürgerschaft und der Stadtverwaltung getroffen werden sollte. Es betrifft die gesamte Stadtgesellschaft, und deshalb sollten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, in einem Bürgerentscheid darüber abzustimmen.
Unsere Fraktion setzt sich für Transparenz, Bürgerbeteiligung und eine verantwortungsvolle Haushaltsführung ein. Wir sind der Meinung, dass ein Bürgerentscheid genau der richtige Weg ist, um sicherzustellen, dass die Interessen und Meinungen aller Bürgerinnen und Bürger gehört werden.“