In einem Antrag an die Sitzung der Bürgerschaft am 17. Januar beauftragt die CDU/UFR-Fraktion die Oberbürgermeisterin, schnellstmöglich zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen wären um eine Bezahlkarte oder ein ähnliches System einzuführen, um Bargeldauszahlungen an Asylbewerber weitestgehend zu ersetzen.
Die Vorsitzende der CDU/UFR-Fraktion, Chris Günther dazu:
„Mit unserem Antrag über die Prüfung der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock folgen wir der Vereinbarung der Bundes- und Länderregierungen, die auf dem „Migrationsgipfel“ im November 2023 die Einführung einer solchen Karte als Ersatz für Bargeldzahlungen beschlossen haben.
Einige Regionen, darunter der thüringische Landkreis Greiz und Eichsfeld, haben bereits Pilotprojekte erfolgreich umgesetzt. Thüringen plant nun die landesweite Einführung einer einheitlichen Bezahlkarte. Hannover hat bereits im Dezember 2023 die „SocialCard“ eingeführt, und wir wollen uns diesem positiven Trend anschließen.
Die Bezahlkarte bietet nicht nur eine effizientere und moderne Zahlungsmethode, sondern reduziert auch den Verwaltungsaufwand und fördert die Integration der Asylbewerber. Diese Maßnahme steht im Einklang mit unseren humanitären Werten und trägt dazu bei, die Lebensbedingungen der Menschen, die Zuflucht in unserer Stadt suchen, zu verbessern.“
Daniel Peters, Mitglied der Rostocker Bürgerschaft, ergänzt:
„In Anbetracht der bundesweiten Entwicklung und erfolgreicher Pilotprojekte in anderen Regionen ist es mehr als richtig, unsere Oberbürgermeisterin mit einer Prüfung aufzufordern, eine solche Bezahlkarte für Rostock einzuführen. Durch die Reduzierung von Bargeldauszahlungen minimieren wir auch potenzielle Fehlanreize in der Migrationspolitik und verhindern finanzielle Transaktionen ins Ausland sowie allgemeinen Missbrauch. Wir haben auf allen Ebenen einen enormen Handlungsdruck in der Frage der Migration. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollte nicht warten bis der Bund sich hier bewegt, die Zuständigkeit liegt bei der Kommune.“