In einem Antrag an die Sitzung der Bürgerschaft am 12. Juni beauftragt die CDU/UFRFraktion die Oberbürgermeisterin, die Aufnahme von Hebammenpraxen und freiberufliche
Hebammen in die Regelung der Ausnahmegenehmigung für das Parken in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu prüfen.

Die Vorsitzende der CDU/UFR-Fraktion, Chris Günther dazu:
„In Rostock können seit geraumer Zeit Fahrzeuge der Familienpflege oder Pflegedienste von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten, die kostenfreies Parken
im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen und in Parkraumbewirtschaftungszonen ermöglicht.

Wir sind der Überzeugung, dass auch Hebammen und freiberufliche Hebammen eine ebenso wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung und Betreuung von Familien spielen.
Ihre Arbeit ist unentbehrlich für die Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und jungen Müttern. In vielen Fällen müssen Hebammen schnell und flexibel handeln können,
um die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.

Durch die Aufnahme von Hebammenpraxen und freiberuflichen Hebammen in die bestehende Parkregelung möchten wir auch ihnen die notwendige Mobilität und Flexibilität im
Stadtgebiet ermöglichen. Dies wird nicht nur ihre Arbeit erleichtern, sondern auch zur Sicherheit und zum Wohl der von ihnen betreuten Familien beitragen.

Wir setzen uns als Fraktion dafür ein, dass unsere Stadt ein familienfreundliches Umfeld bietet und die wertvolle Arbeit der Hebammen anerkennt und unterstützt. Deshalb beauftragen
wir die Oberbürgermeisterin mit unserem Antrag, diese Maßnahme zu prüfen und schnellstmöglich umzusetzen. Darüber hinaus hoffen wir auf eine breite Unterstützung in
der Bürgerschaft für unseren Antrag.“