Beschlussvorschlag:

  1. Der Haushalt wird wie folgt geändert: Der Haushaltsansatz für die Haushaltsjahre 2024/2025 im Produkt 42102 – Konto 54190020 Zuwendungen nach freiwilligen Leistungen für die Förderung von Sportvereinen, die dem Stadtsportbund angehören, wird jeweils um 140.000 Euro erhöht.
    Die zusätzlichen Mittel werden im Rahmen der Sportförderung nach Punkt 5.2.2. der Richtlinie für die Anpassung der Personalkostenzuschüsse für die in Sportvereinen der
    Hanse- und Universitätsstadt Rostock bzw. im Stadtsportbund Rostock hauptberuflich tätigen Personen an die allgemeine Kostensteigerung verwendet. Zudem sollen 3 weitere,
    bisher in der Förderung nicht berücksichtigte Vereinssportlehrerstellen, zusätzlich dadurch gefördert werden.

Sachverhalt:

Der vorliegende Haushaltansatz für die Haushaltsjahre 2024/2025 deckt im Produktkonto
42102.54190020 unter Einbeziehung zusätzlicher Mittel die Förderung des Sports in den aktuellen Ansätzen.

Hauptamtlichkeit im Sport
Die hauptamtliche Struktur im organisierten Vereinssport ist zur Unterstützung des Ehrenamts und für die Entwicklung der Vereinsstrukturen unverzichtbar. Die qualifizierten
hauptamtlichen Mitarbeiter*innen sichern die Qualität der Trainingsarbeit, betreuen wöchentlich mehr als 7.000 Vereinssportler, davon 5.000 Kinder und Jugendliche im Alter bis 25 Jahre. Darüber hinaus sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Organisation und Durchführung von über 350 breitensportlichen Aktivitäten unterschiedlichster Art an den Wochenenden in Rostock (Wettkämpfe, Regatten, Trainingslager, Ferienfreizeiten,
sportliche Mitmachangebote).
Für in Sportvereinen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bzw. im Stadtsportbund Rostock hauptberuflich tätige Personen gewährt die Stadt Zuwendungen zu den

Vorlage 2023/BV/4686-36 (ÄA) Seite: 2
Personalkosten. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 50 v. H. der Arbeitgeberbruttokosten/Jahr/Stelle betragen. Zum antragsfähigen Personenkreis gehören:
a) Vereinssportlehrerin/-lehrer
b) Nachwuchstrainerin/-trainer
c) Landestrainerin/-trainer mit überwiegender Tätigkeit im Sportverein
d) Vereinsberaterin/-berater im SSB Rostock
e) Vereinsberaterin/-berater – Sportjugend im SSB Rostock
Aktuell fördert die Stadt die Hauptamtlichkeit im Sport (außer Stadttrainer) mit insgesamt 347.298,00 EUR.

Alle Personalstellen sind mischfinanziert aus Eigenmitteln der Vereine, Fördermitteln des Landes M-V sowie Personalkostenzuschüssen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes vom 01.03.2018 hatte ergeben, dass die Vergütungen von im Sport hauptamtlich Beschäftigten unterdurchschnittlich und unangemessen niedrig sind und eine weiter zunehmende Abkopplung von tariflichen Entwicklungen zu verzeichnen ist.

Der Landessporttag hatte am 30.11.2019 darauf eingewirkt und eine Mindestvergütung nach dem TV-L – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – entsprechend der
Entgeltgruppe 7 Entwicklungsstufe 1 (EG7/1) beschlossen. Seither gilt die EG7/1 als definierte Lohnuntergrenze für das monatliche AN-Brutto.

Die aktuelle Antragslage für die Förderung der 24 Vereinssportlehrerstellen verdeutlicht, dass gerade 4 Antragsteller ihr hauptamtliches Personal tariftreu bezahlen. Dagegen
zahlen 11 (!) Antragsteller den geforderten Mindestlohn entsprechend der EG 7/1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Eigenanteil der Vereine an den
Lohnkosten der Vereinssportlehrer beträgt aktuell 58,31 %. Mit dem Tarifabschluss vom 09.12.2023, der das Ende der letzten Tarifrunde bedeutete, erfolgt nun eine weitere Dynamisierung der Gehälter. Die gesamte Erhöhung über die neue Tariflaufzeit (25 Monate: 01.10.2023 – 31.10.2025) beträgt im Bereich der Mindestvergütung EG7/1 = 363,48 EUR (+13,11%).

Der Dynamisierung in der Gehaltsentwicklung durch immer neue Tarifabschlüsse folgte die Anhebung der Zuschusssummen nicht. Höhere Löhne bedeuten bei gleichbleibender
Förderquote höhere Kosten für die Vereine. Die finanzielle Unterstützung der Vereine bei der Bezahlung ihrer hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in Form steigender
Lohnkostenzuschüsse wird zunehmend wichtiger.

Für den Fortbestand des erfolgreichen Entwicklungsprozesses im Rostocker Vereinssport ist es unumgänglich die Personalkostenzuschüsse an die Lohnkostenentwicklung
anzupassen. Hier bedarf es dringend der Unterstützung seitens der Stadt in Form der beantragten Aufstockung der Personalkostenzuschüsse auf zukünftig 452.400,00 €, was
einem Mehrbedarf von gerundet 105.000,00 EUR entspricht.

Vereinssportlehrerstellen
Aktuell fördert die Hanse- und Universitätsstadt Rostock 24 Vereinssportlehrerstellen in 23 Rostocker Sportvereinen, die mindestens 500 Mitglieder haben und dem hauptamtlichen Vereinssportlehrer ein Mindestgehalt entsprechend der EG 7/1 nach dem
TV-L – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – zahlen. Diese Fördervoraussetzungen erfüllen aber auch drei weitere Vereine, die aktuell von
einer Personalkostenförderung ausgeschlossen sind.
– Internationaler Fußball-Club Rostock e.V.
– SV Hafen Rostock e.V.
– Kung-Fu Verein „Goldener Drache“ e.V.

Grund dafür ist die Entscheidung des Stadtsportbundes Rostock e.V., der zuletzt per Präsidiumsbeschluss vom 01.11.2023 die Anzahl der geförderten Vereinssportlehrerstellen
weiterhin auf 24 begrenzte. Begründet wurde dies mit Budgetierungsgrenzen. Durch den Beschluss soll eine weitere Aufteilung der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel
durch die Aufnahme zusätzlicher antragstellender Vereine in das Förderszenario vermieden werden. Eine Berücksichtigung weiterer Antragsteller kann nach Entscheidung
des Präsidiums des Stadtsportbundes Rostock nur erfolgen, sofern eine oder mehrere Antragsteller von einer weiteren Personalstellenförderung Abstand nehmen oder aber die
Fördermittelansätze entsprechend erhöht werden. Mit der Änderung des Beschlussvorschlages soll diese Voraussetzung nun geschaffen
werden.

Somit würden bereits ab dem Jahr 2024 die drei oben genannten Vereine zusätzlich bei der Förderung ihrer hauptamtlichen Vereinssportlehrer Berücksichtigung finden, ohne
dass dies zu einer Minimierung der bisher gezahlten Zuschüsse bei den übrigen
Antragstellern führt.

Finanzielle Auswirkungen:
TH 41
Deckungsquelle: Die Deckung kann durch erwartete Mehreinnahmen der Einkommensteuer im TH 90 erfolgen.

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Thoralf Sens
SPD

Uwe Flachsmeyer
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Christian Albrecht
DIE LINKE.PARTEI

Anlagen
Keine

_____________________________


Geplante Beratungsfolge:

16.01.2024 Finanzausschuss

17.01.2024 Bürgerschaft