Beschlussvorschlag:

Die Anlage 1 („Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des Hafenbeirates“) wird unter Punkt 3 um folgende Position ergänzt:

Dem Mitgliederkreis des Beirates für die Hafenentwicklung gehören sieben Personen aus der Bürgerschaft als ständige Mitglieder an, die nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren gemäß § 32a KV M-V und § 18 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft bestimmt werden.

Sachverhalt:
Die Entwicklung des Rostocker Seehafens ist ein strategisch bedeutsames Thema mit weitreichenden Auswirkungen auf Stadtentwicklung, Wirtschaft, Umwelt und regionale Infrastruktur. Die Bürgerschaft trägt als gewählte Vertretung der Rostocker Bevölkerung eine zentrale Verantwortung für die politische Steuerung und Begleitung dieser Prozesse.

Die Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern aus der Bürgerschaft als ständige Mitglieder im Hafenbeirat würde die politische Rückkopplung stärken und die Transparenz erhöhen. Darüber hinaus würde sie eine frühzeitige Einbindung politischer Perspektiven ermöglichen und die Abstimmung mit Verwaltung, Ausschüssen und Ortsbeiräten fördern.

Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende