Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:

„Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, sich gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag M-V auf Bundesebene für eine Änderung des Sprengstoffrechts einzusetzen, um ein umfassendes Verbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller) zu ermöglichen.“

Sachverhalt:

Das derzeit geltende Sprengstoffrecht erlaubt ein testweises oder örtlich begrenztes Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller) lediglich in dichtbesiedelten Gemeinden oder Gemeindeteilen gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Eine weitergehende oder flächendeckende Ausweitung solcher Verbotszonen ist rechtlich nicht möglich.

Auf der Frühjahrskonferenz der Innenminister von Bund und Ländern 2025 in Bremerhaven konnte zu den Vorschlägen für eine deutliche Ausweitung kommunaler Handlungsmöglichkeiten beim Verbot privaten Silvesterfeuerwerks keine Einigung erzielt werden. Die bestehenden Rechtsvorschriften bleiben daher unverändert.

Um Kommunen künftig wirksamere Instrumente zur Reduzierung von Lärm, Verletzungsrisiken und Umweltbelastungen an die Hand zu geben, ist eine Änderung des Sprengstoffrechts auf Bundesebene notwendig. Die Oberbürgermeisterin soll sich daher gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag M-V für entsprechende gesetzliche Anpassungen einsetzen. 

gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende