Beschlussvorschlag:

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, eine externe Organisationsuntersuchung der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie eine darauf basierende Evaluation des Stellenplans durch unabhängige, qualifizierte Dritte öffentlich auszuschreiben und nach erfolgter Auswahl zu vergeben.
  1. Die Untersuchung umfasst insbesondere:
  • Aufgabenkritik,
  • Prozess- und Strukturanalyse,
  • Personalbedarfsermittlung,
  • Digitalisierungspotenziale,
  • interkommunale Zusammenarbeit,
  • Prüfung der Konnexität
  1. Ziel ist die Erarbeitung konkreter, priorisierter Handlungsempfehlungen zur Steigerung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit, zur Optimierung des Personaleinsatzes, zur Modernisierung der Verwaltungsstrukturen und -prozesse sowie zur langfristigen Sicherung der Leistungsfähigkeit der Stadt.
  1. Für die Durchführung werden Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bürgerschaft entsprechende Deckungsvorschläge zu unterbreiten.
  1. Die Oberbürgermeisterin berichtet der Bürgerschaft sowie dem zuständigen Personalausschuss regelmäßig, mindestens quartalsweise, über den Fortgang und die Zwischenergebnisse. Die finalen Ergebnisse sind rechtzeitig zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  1. Der Gesamtpersonalrat wird frühzeitig und umfassend in den gesamten Prozess eingebunden und regelmäßig informiert.

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock steht wie viele andere Kommunalverwaltungen vor erheblichen strukturellen und finanziellen Herausforderungen. Die angespannte Haushaltslage, die sich in prognostizierten Defiziten und einer notwendigen Neuverschuldung widerspiegelt, macht eine konsequente Haushaltskonsolidierung erforderlich. Der Personalhaushalt stellt dabei einen der größten Kostenfaktoren dar, dessen Effizienz und Notwendigkeit einer systematischen Überprüfung bedarf.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine umfassende externe Organisationsuntersuchung als sachlich geboten und strategisch sinnvoll. Sie soll die aktuelle Personalsituation, die Aufgabenverteilung sowie die strukturellen und prozessualen Rahmenbedingungen der Verwaltung objektiv analysieren und bewerten. Insbesondere die Finanzierung übertragener Aufgaben durch Land und Bund sowie deren Auswirkungen auf den städtischen Stellenplan müssen transparent geprüft werden, auch im Hinblick auf das Konnexitätsprinzip.

Ziel der Untersuchung ist es, die Verwaltung zukunftsfest, leistungsfähig und bürgerorientiert aufzustellen. Die Herausforderungen des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der Digitalisierung verlangen nach einer modernen Organisationsstruktur, klaren Verantwortlichkeiten und effizienten Prozessen. Eine externe Evaluation durch unabhängige Fachleute bietet die Chance, mögliche Betriebsblindheit zu überwinden und neue Impulse für notwendige Veränderungsprozesse zu gewinnen.

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen dabei als belastbare Grundlage für eine strategische Personalentwicklung und -planung dienen. Sie ermöglichen es, den Personaleinsatz nicht nur an kurzfristigen Bedarfen, sondern an langfristig tragfähigen Strukturen auszurichten. Dabei geht es ausdrücklich nicht um ein Misstrauensvotum gegenüber der Verwaltung, sondern um einen konstruktiven Beitrag zur gemeinsamen Bewältigung der anstehenden Aufgaben mit dem Fokus auf Modernisierung, Effizienz und Zukunftsfähigkeit.

Die frühzeitige und transparente Einbindung der Bürgerschaft sowie des Gesamtpersonalrats ist dabei von immenser Bedeutung. Sie schafft Vertrauen, erhöht die Akzeptanz für die Ergebnisse und stellt sicher, dass die Perspektiven aller relevanten Akteure angemessen berücksichtigt werden. Die im Antrag vorgesehene regelmäßige Berichterstattung und die Festlegung eines klaren Zeitplans gewährleisten eine zielgerichtete und steuerbare Umsetzung des Vorhabens.

Finanzielle Auswirkungen:

X

werden nachfolgend angegeben:

Mit der Beschlussvorlage (Punkt 4) wird die Verwaltung beauftragt, der Bürgerschaft entsprechende Deckungsvorschläge zu unterbreiten. Dabei ist zu prüfen, inwieweit eine Finanzierung aus eingesparten Personalkosten für unbesetzte Stellen oder aus Mitteln, die im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen generiert werden, möglich ist.

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende