Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten:

  1. Gespräche mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere mit den Ministerien für Finanzen sowie Kultur-, Bundes- und Europaangelegenheiten, aufzunehmen, um die Standortoption zu prüfen, das geplante Archäologische Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern nicht am Stadthafen, sondern in der Societät (August-Bebel-Straße 1) zu realisieren.
  1. im Rahmen der Prüfung und der Gespräche mit dem Land zu klären, ob und unter welchen rechtlichen sowie wirtschaftlichen Voraussetzungen
  • das Gebäude August-Bebel-Straße 1 (Societät) an das Land Mecklenburg-Vorpommern übereignet werden kann,
  • das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, ebenfalls an das Land übereignet werden kann, sowie das gegenüberliegende Grundstück im Rosengarten dem Land Mecklenburg-Vorpommern entweder im Erbbaurecht gegen Erbbauzins oder durch Verkauf zur Verfügung gestellt werden kann, um eine Realisierung des Museumsstandorts in der August-Bebel-Straße 1 zu ermöglichen.
  1. der Bürgerschaft im 3. Quartal 2026 eine Informationsvorlage zum Stand und zu den Ergebnissen der Gespräche sowie der Prüfung nach Ziffer 1 und 2 vorzulegen.

Sachverhalt:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern plant die Errichtung eines Archäologischen Landesmuseums in der Hansestadt Rostock. Für den bisherigen Standort im Bereich des Rostocker Stadthafens werden seit längerem Planungen vorangetrieben. In der öffentlichen Kommunikation zum Projekt wurde dabei wiederholt eine Finanzierung in einer Größenordnung benannt, bei der sich das Land maßgeblich beteiligt und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock einen Anteil von 15 Mio. Euro trägt. Zugleich ist in der jüngeren Berichterstattung bekannt geworden, dass sich die Rahmenbedingungen des Projekts, insbesondere hinsichtlich Kosten und Umsetzbarkeit, deutlich verändert haben; das Land prüft aus Kostengründen Anpassungen der bisherigen Stadthafen-Planung.

Parallel dazu steht das Gebäude August-Bebel-Straße 1 (Societät) seit Jahren im Fokus kulturpolitischer Debatten. Es handelt sich um ein stadthistorisch und denkmalpflegerisch bedeutsames Gebäude mit musealer Tradition und zentraler Lage. Eine langfristige, gesicherte Perspektive für die Immobilie ist jedoch weiterhin mit erheblichen Herausforderungen verbunden, vor allem aufgrund von Sanierungs- und Sicherheitsanforderungen sowie der Frage einer tragfähigen Finanzierung.

Vor diesem Hintergrund soll die Stadt Rostock, ohne Vorfestlegung, gemeinsam mit dem Land prüfen, ob die Unterbringung des Archäologischen Landesmuseums in der Societät eine realistische und wirtschaftlich vertretbare Alternative zur Stadthafen-Variante darstellen kann. Dabei ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang sich im Falle einer Standortverlagerung städtische finanzielle Verpflichtungen aus der Stadthafen-Variante, insbesondere der kommunizierte Anteil von 15 Mio. Euro sowie stadthafenbezogene Investitionen, reduzieren oder vermeiden lassen. Dies ist vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der Notwendigkeit, Prioritäten zu setzen, von besonderer Bedeutung.

Eine solche Prüfung muss auch die Fragen der Eigentums- und Flächenverfügbarkeit umfassen. Dabei ist zu klären, ob und unter welchen rechtlichen sowie wirtschaftlichen Voraussetzungen das Gebäude August-Bebel-Straße 1 (Societät) an das Land Mecklenburg-Vorpommern übereignet werden kann und ob das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, ebenfalls an das Land übertragen werden kann. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob das gegenüberliegende Grundstück im Rosengarten dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Wege des Erbbaurechts gegen Erbbauzins oder Verkauf zur Verfügung gestellt werden kann, um die Realisierung eines Museumsstandorts in der August-Bebel-Straße 1 zu ermöglichen.

gez. Christian Albrecht 

Fraktion Die Linke  

gez. Chris Günther  

CDU-Fraktion

gez. Thoralf Sens  

Fraktion der SPD

gez. Dr. Anja Eggert und Dr. Felix Winter

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt