Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, sich in Abstimmung mit dem Städte- und
Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern sowie weiteren betroffenen Kommunen mit
Nachdruck gegenüber der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und dem
zuständigen Ministerium dafür einzusetzen,

  1. die Öffnungszeitenverordnung des Landes kurzfristig zu überarbeiten,
  2. eine verbindliche und landesweit einheitliche Ausnahmeregelung für stark
    frequentierte touristische Einrichtungen und Ausflugsziele zu schaffen,
  3. bei der Bewertung touristischer Bedeutung nicht länger einseitig auf
    Übernachtungszahlen abzustellen, sondern hohe Besucher- und Tagesgästezahlen
    gleichwertig zu berücksichtigen,
  4. die Bedeutung des Einzelhandels als zentralen Arbeitgeber und unverzichtbaren
    Bestandteil der touristischen Infrastruktur stärker zu gewichten,
  5. den betroffenen Kommunen und Unternehmen umgehend verlässliche Rechts- und
    Planungssicherheit zu gewährleisten.

Sachverhalt:

Die derzeitige Öffnungszeitenverordnung des Landes Mecklenburg‑Vorpommern steht nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 12. März 2026 vor einer grundlegenden Neubewertung. Das Gericht hat die bestehende Regelung für unwirksam erklärt, weil die Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe zu weit gefasst seien. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und das Land eine Nichtzulassungsbeschwerde prüft, ist absehbar, dass die Verordnung überarbeitet werden muss.

Für touristisch stark frequentierte Städte wie die Hanse- und Universitätsstadt Rostock entsteht dadurch eine Phase erheblicher Unsicherheit. Die Stadt verzeichnet mit dem Stadthafen, dem Zoo, der Innenstadt und zahlreichen Veranstaltungen eine kontinuierlich hohe Zahl an Tages- und Ausflugsgästen, die maßgeblich zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Diese Besucherströme werden in der bisherigen Verordnung jedoch nur unzureichend berücksichtigt, da sie sich überwiegend an Übernachtungszahlen orientiert.

Gerade in der anstehenden Überarbeitung ist es wichtig, dass die Interessen Rostocks frühzeitig und klar eingebracht werden. Der Einzelhandel vor Ort und weitere touristische Leistungsträger sind auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen, um Planungssicherheit zu haben und Kaufkraftabwanderung zu vermeiden. Eine stärker an realen Besucherzahlen orientierte Regelung würde zu mehr Ausgewogenheit und Fairness im Land beitragen.

Ein Beschluss der Bürgerschaft setzt daher ein wichtiges Signal an die Landesregierung. Er unterstreicht, dass Rostock eine praxisgerechte, realitätsnahe und rechtssichere Weiterentwicklung der Öffnungszeitenverordnung benötigt, die die besonderen Bedingungen eines großen touristischen Oberzentrums angemessen berücksichtigt.