Die letzte Sitzung der Bürgerschaft vor der Kommunalwahl am 09. Juni hatte noch einmal viele ver-schiedene Themen auf der Tagesordnung. Neben drei Hauptanträgen unserer Fraktion diskutierte die Bürgerschaft unter anderem über einen Antrag zur Prüfung der Planung eines touristischen und kulturellen Begegnungszentrums in Warnemünde, die Errichtung einer Tiefgarage auf dem Ul-menmarkt in der KTV sowie die Entschärfung der Gefahrensituation auf dem Rad- und Fußweg Barlachstraße/Ecke Mühlendamm.

Zu Beginn der Sitzung wurde unser gemeinsam mit der FDP eingereichter Dringlichkeitsantrag zur Aufhebung des Beschlusses zum Ankauf der Häuser Am Bagehl diskutiert. Da es sich, wie bereits erwähnt, hierbei um einen Dringlichkeitsantrag handelte, musste zunächst darüber abgestimmt wer-den, ob die Dringlichkeit gesehen wird und der Antrag die Tagesordnung erreicht. Ich nehme es vor-weg: SPD, LINKE und GRÜNE sahen eine Dringlichkeit nicht gegeben, was nur zum Teil überraschte, handelt es sich hier bei der Entscheidung für den Ankauf schlicht um reine Klientelpolitik. Was war das Ansinnen unseres Antrages? Gemeinsam mit der FDP haben wir die Ansichziehung der Beschluss-fassung an die Bürgerschaft und Aufhebung des im Hauptausschuss von RRG gefassten Beschlusses über den Ankauf der so genannten ‚Punk-Häuser‘ Am Bagehl beantragt. Für den Erwerb ist ein Kauf-preis von knapp 650.000 EUR und anschließend geplanten Sanierungskosten von bis zu 750.000 EUR vorgesehen.

Ich habe es bereits in einer Pressemitteilung gesagt: Es ist ein Skandal, dass die Ober-bürgermeisterin mit diesem Beschluss die Steuergelder der Rostocker für ein linksalternatives Wohn-projekt verschwendet. Die im Raum stehenden finanziellen Aufwände sind dabei keine Kleinigkeit, sondern würden nach jetzigem Stand den Rostockern weit über eine Million Euro kosten. Dies kommt einer Zwangshaftung aller Rostocker für lediglich 16 Mieter gleich, die als politisch Wohlgesonnene des linken Spektrums von Steuergeldern hofiert werden sollen. Mehr linke Klüngelei geht nicht! Zu-sätzlich zum Antrag hatten wir im Vorfeld eine Beschwerde bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Innen-ministerium des Landes eingereicht. Ziel war hierbei die rechtliche Prüfung der Vorgehensweise durch die Stadt.

Ein weiterer Antrag unserer Fraktion bezog sich auf die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in Rostock. Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit zur Verpflichtung von Asylbewer-bern, bis zu vier Stunden pro Tag gemeinnützige Arbeit für eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde zu leisten. Dies gilt auch für diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Von dieser Möglichkeit wurde bislang in Rostock kein Gebrauch gemacht. Da es aber offensichtlich nicht an recht-lichen Grundlagen fehlt, sondern vielmehr am politischen Willen und konkreten Maßnahmen seitens der Stadtverwaltung, sollte die Oberbürgermeisterin mit unserem Antrag dazu bewegt werden, endlich aktiv zu werden und die Integration von Asylbewerbern durch Arbeitsmöglichkeiten zu fördern. So könnte zum einen die aufnehmende Gesellschaft etwas zurückbekommen und zum anderen Asylbe-werber die Möglichkeit erhalten, sich aktiv am sozialen Leben zu beteiligen und ihre sprachlichen Kenntnisse zu verbessern. Es hätte nach unserer Auffassung ein Win-Win-Szenario für alle Beteiligten sein können, leider verschließt sich die linke Mehrheit in der Bürgerschaft der Realität und lehnte mit tränenerstickten Argumenten und unter dem Vorwurf von Zwei-Klassen-Strukturen und Schüren von Ressentiments unseren Antrag ab.
Es gab aber auch ein positives Votum unserer Fraktion gegenüber: In einem weiteren Antrag haben wir eine Änderung der Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gefordert.

Die im Dezember 2023 beschlossene Satzung führte dazu, dass benachteiligte Menschen, insbeson-dere Hundebesitzer, deren Hunde nicht speziell ausgebildet sind, von der Steuerbefreiung ausge-schlossen worden. Mit unserem Antrag sollten nun die etwa 278 Hunde bzw. deren Besitzer ebenfalls von der Steuer befreit werden. Unsere Ansicht: Personen mit bestehenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sollen nicht auch noch zusätzlich durch Besteuerung belastet werden. Das sahen die Mitbewerber in der Bürgerschaft ähnlich und stimmten unserem Antrag mehrheitlich zu.
Weitere Themen auf der Tagesordnung (Auswahl):

– Antrag des Ortsbeirates Warnemünde und Diedrichshagen über die Prüfung, ob und wie über einen Konzeptentwurf mit nachfolgendem Planungsprozess im Seebad Warnemünde ein tou-ristisches und kulturelles Begegnungszentrum errichtet werden kann. Da es aus unserer Sicht durchaus richtig ist, dass in Warnemünde öffentliche Räume fehlen, in denen sich Vereine zusammenfinden können, haben wir diesen Antrag unterstützt. Er wurde im anschließenden Abstimmungsverfahren auch mehrheitlich angenommen.

– Der Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt beantragte die Prüfung darüber, wie eine zeitnahe Um-setzung einer Tiefgarage auf dem Ulmenmarkt möglich sein kann. In der Begründung dazu hieß es, dass im Rahmen verschiedener Umbaumaßnahmen in der KTV in den vergangenen Jahren der Straßenraum an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst wird. Das Problem der dabei wegfallenden Stellplätze könnte mit der Errichtung einer solchen Tiefgarage unter dem Ulmenmarkt abgefedert werden. Dem Prüfauftrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

– Antrag des Ortsbeirates Stadtmitte über die Prüfung, mit welchen Maßnahmen die Gefahren-situation auf dem kombinierten Rad- und Fußweg im Bereich Barlachstraße/Müh-lendamm umgehend entschärft werden kann. Vorausgegangen war im März dieses Jahres ein tödlicher Verkehrsunfall an eben dieser Stelle. Dem Prüfauftrag wurde mehrheitlich zuge-stimmt. Die Pläne der GRÜNEN und Verkehrssenatorin Fischer-Gäde, eine der beiden Auto-fahrspuren in eine Fahrradspur umzuwandeln, werden wir äußerst kritisch verfolgen.

Die nächste und zugleich letzte Bürgerschaftssitzung der Legislatur ist für den 12. Juni 2024 angesetzt.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen in unserem Fraktionsbüro jederzeit zur Verfügung!