Gestern kam die Rostocker Bürgerschaft zu ihrer April-Sitzung zusammen. In rund sechs Stunden wurden vielfältige Themen beraten und diskutiert, wobei einige Punkte zu intensiven Debatten führten. Allein unsere Fraktion brachte drei eigene Anträge sowie zwei gemeinsame Anträge mit anderen Fraktionen ein, von denen einige auf erhebliche Kontroversen stießen.
Gleich zu Beginn der Sitzung stand unser gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt und Die Linke zum Thema „Standortoption Archäologisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern in der August-Bebel-Straße 1 statt Stadthafen“ auf der Tagesordnung. Ziel des Antrags war es, die Oberbürgermeisterin zu beauftragen, Gespräche mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen und zu prüfen, ob das geschlossene und sanierungsbedürftige Gebäude der Societät in der August-Bebel-Straße 1 eine realistische und wirtschaftlich vertretbare Alternative zur bislang vorgesehenen Stadthafen-Variante des Archäologischen Landesmuseums darstellen kann.
Hintergrund ist die weiterhin ungeklärte Zukunft des historischen, aber maroden Gebäudes, für das ein tragfähiges Nutzungskonzept nach aktuellem Stand erst Mitte 2027 erwartet wird. Zugleich ist die Debatte um das Landesmuseum angesichts stark gestiegener Kosten für den Neubau im Stadthafen erneut in Bewegung geraten. Statt ursprünglich rund 45 Millionen Euro werden inzwischen etwa 85 Millionen Euro veranschlagt, Tendenz offen. Das Land prüft nach Angaben von Finanzminister Heiko Geue inzwischen wieder mehrere Varianten, darunter auch die Societät unter Einbeziehung des Rosengartens.
Unser Antrag wurde schließlich mit großer Mehrheit angenommen. Nun bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die Gespräche zwischen Stadt und Land bringen. Klar ist aber schon jetzt: Sollte sich die Societät als tragfähige Lösung erweisen, könnte daraus eine echte Win-win-Situation entstehen, sowohl für das Archäologische Landesmuseum ebenso wie für eines der markantesten historischen Gebäude unserer Stadt.
Ein weiteres zentrales Thema der Sitzung war unser Antrag, mit dem wir die hoheitliche Beflaggung in Rostock neu ordnen und dauerhaft sichtbar machen wollten. Unser Ziel war es, die staatlichen Ebenen, die unsere Stadt tragen, im Alltag stärker hervorzuheben und zugleich klare Regeln für zusätzliche Beflaggungen zu schaffen.
Für uns ist klar: Wer durch Rostock geht, soll erkennen können, dass wir fest auf dem Boden unserer Landesverfassung, unseres Grundgesetzes und der europäischen Werte stehen. Eine dauerhafte hoheitliche Beflaggung ist dafür ein starkes und zugleich schlichtes Symbol. Sie erinnert im Alltag daran, dass Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie keine Selbstverständlichkeiten sind. Die hierzu geltende Landesverordnung ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß. Sie orientiert sich an einem Verständnis von Beflaggung, das vor allem auf einzelne Feiertage ausgerichtet ist. Heute geht es jedoch um mehr. Flaggen stehen auch für staatliche Verantwortung, gesellschaftlichen Zusammenhalt und internationale Kooperation. Deshalb wollten wir die Oberbürgermeisterin beauftragen, sich gegenüber der Landesregierung für eine zeitgemäße Anpassung der Verordnung einzusetzen, eine entsprechende Beflaggung anzuordnen und zugleich feste Kriterien für nicht-hoheitliche Beflaggungen zu definieren.
Trotz der aus unserer Sicht naheliegenden Zielsetzung wurde dieser Antrag erwartungsgemäß abgelehnt. Die Debatte verlief wenig überraschend und machte erneut deutlich, wie schwer sich insbesondere die Linke mit einer selbstverständlichen Anerkennung und Wertschätzung staatlicher Symbole tut. Auch wenn der Antrag keine Mehrheit fand, bleibt es für uns dabei: Wer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ernst nimmt, sollte sich nicht schwertun, deren Symbole sichtbar zu vertreten.
Ein weiteres wichtiges Anliegen unserer Fraktion war unser Antrag „Touristische Realität anerkennen – Landes-Öffnungszeitenverordnung praxisgerecht anpassen“, mit dem die Interessen des Rostocker Einzelhandels und der touristischen Infrastruktur gestärkt werden sollten. Hintergrund ist die erhebliche Unsicherheit, die durch die aktuelle Entwicklung rund um die Öffnungszeitenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entstanden ist. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. März 2026 die bisherige Verordnung für unwirksam erklärt; damit steht sie vor einer grundlegenden Neubewertung. Für touristisch stark frequentierte Städte wie Rostock entsteht dadurch eine Phase erheblicher Unsicherheit.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verzeichnet mit der Innenstadt, dem Stadthafen, dem Zoo, Warnemünde und zahlreichen Veranstaltungen eine kontinuierlich hohe Zahl an Tages- und Ausflugsgästen, die erheblich zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Diese Realität wird in der bisherigen Verordnung jedoch nur unzureichend berücksichtigt, da sie sich im Wesentlichen an Übernachtungszahlen orientiert. Gerade in der anstehenden Überarbeitung war es uns deshalb wichtig, die Interessen Rostocks frühzeitig und klar einzubringen. Der örtliche Einzelhandel und weitere touristische Leistungsträger sind auf verlässliche und rechtssichere Rahmenbedingungen angewiesen, um Planungssicherheit zu haben und Kaufkraftabwanderung zu vermeiden.
Daher forderten wir die Oberbürgermeisterin auf, sich gegenüber dem Land für eine realitätsnahe, einheitliche und rechtssichere Neuregelung einzusetzen, die den Interessen Rostocks Rechnung trägt. Unser Antrag fand schließlich eine breite Zustimmung. Ebenfalls beschlossen wurde ein ergänzender Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der unseren Hauptantrag um soziale Schutzstandards für Beschäftigte bei möglichen erweiterten Sonn- und Feiertagsöffnungen ergänzt. Damit sollen Arbeitnehmerschutz, Freiwilligkeit und faire Arbeitsbedingungen verbindlich berücksichtigt werden.
Mit unserem Antrag „Unerschlossene Flächen nutzen – Solarenergie im Gleisbereich“ wollten wir zudem eine umfassende Prüfung zur Installation von Solarmodulen in nicht asphaltierten Straßenbahngleisbereichen anstoßen. Ziel war es, bislang ungenutzte Flächen im städtischen
Verkehrsraum auf ihr Potenzial für zusätzliche lokale Energieerzeugung zu untersuchen und so eine fundierte Entscheidungsgrundlage für mögliche nächste Schritte zu schaffen.
Internationale Pilotprojekte zeigen, dass Photovoltaik im Gleisumfeld technisch grundsätzlich machbar ist und einen spürbaren Beitrag zur lokalen Stromproduktion leisten kann. Diese Beispiele machen deutlich, dass Innovation im Verkehrsraum möglich ist, ohne den Betrieb zwangsläufig zu beeinträchtigen. Genau deshalb wollten wir wissen, ob ein solcher Ansatz auch für Rostock geeignet sein könnte. Unser Antrag sah daher eine gründliche Prüfung vor, die technische Anforderungen, Sicherheitsaspekte, Kosten, Energieertrag und mögliche Förderkulissen berücksichtigt. Das Prüfergebnis sollte spätestens im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden.
Am Ende wurde jedoch ein ersetzender Änderungsantrag aus dem Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss angenommen. Dieser übernimmt die Stoßrichtung unseres Anliegens grundsätzlich, verschiebt eine vertiefte Befassung aber auf einen späteren Zeitpunkt. Zunächst soll der Abschlussbericht einer Pilotstudie aus der Schweiz abgewartet werden, dessen Veröffentlichung voraussichtlich im Jahr 2028 zu erwarten ist, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse einbeziehen zu können. Das ist bedauerlich, weil damit wertvolle Zeit verloren geht. Zugleich zeigt die Diskussion aber, dass unser Antrag das Thema auf die politische Agenda gesetzt hat.
Weitere Themen auf der Tagesordnung (Auswahl):
Modellvorhaben WarnowQuartier: Die Bürgerschaft befasste sich mit einer Beschlussvorlage der Verwaltung, die angesichts stark gestiegener Erschließungskosten grundlegende Anpassungen im Projekt vorsieht. Die Verwaltung bestätigte massive Kostensteigerungen und Gesamtherstellungskosten von rund 61 Mio. €. Um die Erschließung des Quartiers weiterhin finanzieren zu können, wurde eine Mittelaufstockung von 7,246 Mio. € für die öffentliche Erschließung vorgeschlagen. Diese zusätzlichen Mittel sollen durch die Streichung der geplanten Theaterwerkstätten (5 Mio. €) sowie durch eine Reduzierung der Mittel für das Mehrgenerationenhaus (2,246 Mio. €) gedeckt werden. Damit entfallen die Theaterwerkstätten vollständig an diesem Standort. Das Mehrgenerationenhaus wird nicht weiterverfolgt und als „Haus der Nachbarschaft“ neu ausgerichtet, das künftig durch die WIRO umgesetzt werden soll. Zudem wurde eine Mischform aus Erbbaurecht und Verkauf beschlossen, um die Finanzierungsspielräume zu erweitern. Die Änderungen müssen bis Mitte Mai beim Bund eingereicht werden, um den Bewilligungszeitraum bis Dezember 2028 zu verlängern. Ohne diesen Beschluss wäre das Modellvorhaben förderrechtlich gefährdet gewesen. Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.
Hundesteuerbefreiung für Tierheimhunde: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt beantragte, dass Hunde aus einem von der Stadt beauftragten Tierheim künftig bis zu zwei Jahren von der Hundesteuer befreit werden sollen. Für als gefährlich eingestufte Hunde soll eine Steuerermäßigung von 50 % gelten, um deren Vermittlung zu erleichtern. Ziel ist eine stärkere Förderung des Tierschutzes und eine Entlastung des Tierheims. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Anbindung des Neuen Friedhofs an die Straßenbahn sicherstellen: Die SPD‑Fraktion beantragte, dass die Oberbürgermeisterin gemeinsam mit der RSAG prüfen soll, wie der Neue Friedhof auch nach dem geplanten Ausbau der Straßenbahn durch Reutershagen weiterhin an das Straßenbahnnetz angebunden bleiben kann. Hintergrund ist, dass der Friedhof nach aktueller Planung nicht mehr von der Straßenbahn angefahren werden soll und stattdessen Busse vorgesehen sind. Die Antragsteller hielten es für sinnvoll zu untersuchen, ob eine fortgesetzte Straßenbahnanbindung Buslinien ersetzen und damit keine zusätzlichen Kosten verursachen würde. Nach einer sehr emotionalen Debatte wurde dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Unsere Fraktion hat sich nach intensiver Diskussion für eine Zustimmung zum Antrag entschieden. Einer Prüfung hätten wir nicht im Wege gestanden.
Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wegen unzureichender Postversorgung: Die Fraktionen der SPD und DIE LINKE beantragten, dass die Oberbürgermeisterin Gespräche mit der Deutschen Post AG aufnehmen soll, um auf die seit Jahren unzureichende Postversorgung in der Rostocker Innenstadt und mehreren Stadtteilen aufmerksam zu machen. Sollte die Deutsche Post sich solchen Gesprächen verweigern oder keine Lösung in Aussicht stellen, soll die Oberbürgermeisterin gemäß § 14 Postgesetz eine offizielle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Ziel ist es, eine bessere Versorgung mit Postfilialen und niedrigschwelligen Angeboten sicherzustellen. Die Bürgerschaft soll bis spätestens Dezember 2026 über den Ausgang der Gespräche oder die Beschwerde informiert werden. Dieser Antrag fand eine breite Mehrheit.
Die nächste Sitzung der Bürgerschaft findet am 13. Mai 2026 statt.
Sollten Sie bis dahin Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen in unserem Fraktionsbüro jederzeit zur Verfügung!
Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
