Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin soll sich gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich für die Einbeziehung des Bereiches der Innenstadt der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock in die bevorstehende Novellierung der Bäderverkaufs-Verordnung einsetzen.
Sachverhalt:
Die bestehende Bäderverkaufs-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird zum 14. April 2024 auslaufen. Der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde durch die
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern bereits im Mai 2022 die offizielle Anerkennung als ‚Tourismusort‘ verliehen.
Dieser Status legt nahe, dass die Stadt bestrebt sein sollte, für Touristen ein attraktives und kundenfreundliches Umfeld zu schaffen. Ein wichtiger Aspekt dieses Umfelds ist die
Möglichkeit für den Einzelhandel, sonntags seine Türen zu öffnen. Dies würde nicht nur den Touristen der Stadt, sondern auch den Rostockern die Gelegenheit bieten, Geschäfte
an einem Sonntag zu besuchen. Dem Einzelhandel unserer Innenstadt wären somit neue Möglichkeiten und Chancen gegeben.
Eine großzügigere Auslegung der Regelung hat sich bereits in anderen Regionen, wie beispielsweise in Schleswig-Holstein, bewährt und erlaubt es, lokale Geschäfte zu fördern
und die lokale Wirtschaft zu stärken. In Mecklenburg-Vorpommern finden die Welterbe- Städte Wismar und Stralsund in der aktuellen Bäderverkaufs-Verordnung bereits
Berücksichtigung, und dürfen an zwölf Sonntagen im Jahr öffnen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
Anlagen
Keine
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Geplante Beratungsfolge:
29.11.2023 Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus –> Empfehlung
30.11.2023 Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung,
Umwelt und Ordnung –> Empfehlung
06.12.2023: Bürgerschaft –> Entscheidung