Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Grundlage des Schullastenausgleichs für Schulen in privater Trägerschaft sowie dessen kostenmäßige Herleitung und Berechnung transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Insbesondere ist unter Mitwirkung des KOE darzustellen, wie und ob sich die Vergleichskosten kommunaler Schulen kongruent auf die Berechnung auswirken.

Hierzu soll ein detailliertes Berechnungsmodell gemeinsam mit Vertretern der betroffenen Träger erarbeitet und der Bürgerschaft in ihrer März-Sitzung 2024 vorgelegt werden.

Sachverhalt:

Nach aktuellen Zahlen des Schulverwaltungsamtes besuchen zum Schuljahr 2023/2024 rund 5.181 Schüler in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Schulen in freier Trägerschaft. Bei einer Gesamtschülerzahl an allgemeinbildenden Schulen von 21.063 Schülern, macht dies prozentual ca. 24,6 % und damit knapp ein Viertel der Gesamtheit aus.

Die aktuelle Situation bezüglich des Schullastenausgleichs für Schulen in privater Trägerschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock birgt erhebliche Unsicherheiten und mangelnde Planungssicherheit. Die derzeit fehlende klare Aufschlüsselung der in die Berechnung einbezogenen Ausgaben seitens der Kommune (einschließlich ihrer Eigenbetriebe) führt zu schwankenden Beträgen, was für die betroffenen Schulen erhebliche finanzielle Unsicherheiten mit sich bringt – insbesondere auch unter dem Aspekt, dass Rückforderungen 5-6 Jahre nach Zahlung erhoben werden.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken und den Schulen in privater Trägerschaft eine verlässliche Grundlage zu bieten, ist es aus unserer Sicht notwendig, die Oberbürgermeisterin mit diesem Antrag aufzufordern, ein detailliertes Berechnungsmodell zu erarbeiten. Dieses Modell sollte klar und verständlich aufzeigen, welche Kosten Berücksichtigung finden und wie sie berechnet werden. Ein fiktiver Kostenansatz bspw. im Zusammenhang mit den Kosten für Schulgebäude, Verwaltungspersonal und Bewirtschaftung der Schulgrundstücke dient nicht der Klarheit, vielmehr müsste der tatsächliche Kostenansatz weiterberechnet werden. Nur durch eine transparente und nachvollziehbare Berechnung können die Schulen die für ihre Planungen benötigte Sicherheit erhalten und ihre Ressourcen effektiv einsetzen.

Begründung der Dringlichkeit für die Beratung im Ausschuss Schule, Hochschule und Sport:
Die fehlende Planungssicherheit für Schulen in privater Trägerschaft im Rahmen des Schullastenausgleichs beeinträchtigt deren finanzielle Stabilität erheblich. Aktuell sind die Schulen in privater Trägerschaft mit erheblichen Rückforderungen (teilweise im sechsstelligenEURO-Bereich) konfrontiert, die teilweise über 20 % des gezahlten Ausgleiches betragen.  Die derzeitigen Schwankungen und intransparenten Berechnungen führen zu finanziellen Instabilitäten, die durch die Schaffung eines verbindlichen und detaillierten Berechnungsmodells behoben werden könnten. Die zeitnahe Umsetzung dieses Antrags ist daher dringend erforderlich, um den betroffenen Schulen und den Eltern der Schüler eine verlässliche Grundlage zu bieten und ihre finanzielle Planungssicherheit zu gewährleisten. Ebenso ist es dringend erforderlich, dass eine Abrechnung zeitnah zum jeweiligen abgeschlossenen Schuljahr erfolgt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:
keine

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Anlagen
Keine

_____________________________


Geplante Beratungsfolge:

10.01.2024 Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

17.01.2024 Bürgerschaft