Beschlussvorschlag:

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

Der Antrag wird im 3. Satz wie folgt ergänzt:

„Es wird dabei berücksichtigt, dass in Ausnahmefällen E-Ladesäulen genehmigt werden können, sofern keine dafür geeignete Garage am Haus vorhanden ist. Die Ausführung erfolgt ausschließlich als Fahrstreifen in Rasengittersteinen oder ähnlich rasendurchlässigen Steinen.“

Sachverhalt:

Diese Ergänzung berücksichtigt die Förderung der E-Mobilität, indem sie Hauseigentümern ohne Garagen die Möglichkeit bietet, E-Ladesäulen zu installieren. Die Nutzung von Rasengittersteinen gewährleistet dabei eine umweltfreundliche Integration in das Stadtbild und fördert gleichzeitig die angestrebte Entsiegelungsinitiative der Vorgärten. Durch diese zusätzliche Maßnahme wird ein weiterer Beitrag zur nachhaltige Entwicklung geleistet.

Finanzielle Auswirkungen:
keine

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Anlagen
Keine

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Geplante Beratungsfolge:

17.01.2024: Bürgerschaft –> Entscheidung