Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in § 7 um folgende Regelungen zu ändern:
- wird um einen neuen Punkt 7 wie folgt ergänzt:
Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden; die Steuerbefreiung wird von der Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den dort eingetragenen Merkzeichen „Bl“, „aG“, „Gl“, „G“ und „H“ abhängig gemacht;
Sachverhalt:
Am 6. Dezember 2023 wurde von der Bürgerschaft der Beschluss 2023/BV/4814 zur Hundesteuersatzung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gefasst. Dabei wurde in §7 Punkt 1, eine Ergänzung gemäß dem Bürgerschaftsbeschluss 2022/AN/3122 eingefügt. Jedoch wurde dabei der bis dahin bestehende §7 Punkt 1, vollständig gestrichen.
Diese Änderung führt dazu, dass benachteiligte Menschen, insbesondere Hundebesitzer, deren Hunde nicht speziell ausgebildet sind, von der Steuerbefreiung ausgeschlossen werden. Da dies offensichtlich nicht beabsichtigt sein kann, wird vorgeschlagen, die Regelung aus §7 Punkt 1, der bis zum Beschluss aus dem vergangenen Jahr geltenden Satzung als neuen Punkt 7 beizubehalten.
Die angestrebte Änderung würde dazu führen, dass etwa 278 Hunde bzw. deren Besitzer von der Steuer befreit würden. Es ist nicht gerechtfertigt, dass Personen mit bestehenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zusätzlich durch Besteuerung belastet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
werden nachfolgend angegeben:
Die Deckung der Mindereinnahmen von ca. 14.000 EUR kann durch erwartete Mehreinnahmen der Einkommensteuer im TH90 erfolgen.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
Anlagen
Keine
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Geplante Beratungsfolge:
04.04.2024 Finanzausschuss –> Empfehlung
10.04.2024 Ausschuss für Soziales , Gesundheit und Migration–> Empfehlung
17.04.2024 Sitzung der Bürgerschaft –> Entscheidung