Beschlussvorschlag:

Im Zuge des gefassten „Beschlusses über die 2. öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 12.W\.192 für das Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (2025/BV/0953) wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, den Fortbestand der Kleingärten in der Kleingartenanlage „Pütterweg“ auf den für Gewerbe vorgesehenen Flächen bis zur Vorlage erster Baugenehmigungen und dem tatsächlichen Beginn von Baumaßnahmen sicherzustellen.

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss zur zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 12.W\.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ (2025/BV/0953) hat die Bürgerschaft den nächsten Schritt zur Entwicklung des Groten Pohl eingeleitet. Gleichzeitig soll mit diesem Antrag ein klares Zeichen der Bürgerschaft gesetzt werden, dass der kurz- und mittelfristige Fortbestand der Kleingärten in der Anlage „Pütterweg“ gesichert ist.

In der Stellungnahme der Verwaltung (2025/BV/0953-02 (SN)) wird bereits ausdrücklich festgehalten, dass der Fortbestand der Kleingärten bis zum Beginn der Baumaßnahmen gewährleistet werden kann. Mit diesem Antrag soll diese Aussage der Verwaltung von der Bürgerschaft verbindlich unterstützt werden. Ziel ist es, Planungssicherheit für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zu schaffen und zugleich ein deutliches politisches Signal zu setzen, indem sich die Bürgerschaft zum kurz- und mittelfristigen Fortbestand der Kleingärten bekennt – und zwar bis erste Baugenehmigungen vorliegen und der tatsächliche Baubeginn erfolgt.

Finanzielle Auswirkungen:

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liegen nicht vor.

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende