Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, ob der vorliegende Beschlussvorschlag im Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.01.WA.183 im Teil A Planzeichnung wie folgt geändert werden kann:

„die Gebiete der Mühlenstraße in südlicher Ausdehnung, Hausnummer 27a bis 48, werden als Sondergebiet Laden 1a (SO L1a) festgesetzt.“

Sachverhalt:

Der Änderungsantrag 3 beinhaltet die Einführung eines neuen Sondergebietes Laden 1a (SO L 1a). Die Festsetzung im Teil B als neues Sondergebiet muss im Teil A entsprechend angepasst werden.

Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende