Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, ob der vorliegende Beschlussvorschlag im Begründungstext zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 (Anlage 2), in Punkt 3.6 „Sonstige Sondergebiete, Tourismus und Beherbergung“, im letzten Satz wie folgt geändert werden kann:

„Dies entspricht auch den Zielen nach dem Schutz des Wohnens und danach, keine Ferienobjekte mit ausschließlicher Ferienwohnungsnutzung zuzulassen.“

Die Prüfung soll im Rahmen des Abwägungsprozesses als Stellungnahme Berücksichtigung finden.

Sachverhalt:

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“ sieht vor, in dem gesamten Plangebiet eine Mindestnutzung für Dauerwohnen von 20 Prozent festzusetzen. Dies soll nach Punkt 3.1 der Planbegründung für alle „Ferienobjekte“ gelten.

Der Begriff „Ferienobjekte“ wird nicht weiter definiert.

Die Änderungen zu den „Ferienobjekten“ soll klarstellend erfolgen, dass unter „Ferienobjekte“ Objekte gemeint sind, die ausschließlich Nutzungen als Ferienwohnung aufweisen.

Dazu zählen nicht die gewerblichen Beherbergungsbetriebe.

Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende