Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag zum Kommunalen Erinnerungskonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird wie folgt geändert:
„Im Kapitel 5.a.ii „Die rassistischen Ausschreitungen in Lichtenhagen und der NSU-Mord an Mehmet Turgut“ (S. 37f.) werden folgende Passagen wie folgt geändert:
- Der Abschnitt (S. 37) „[…] und sogar Deutschlands bekanntes Symbol für den Rassismus und die rechte Gewalt im wiedervereinigten Deutschland der 1990er Jahre.“ wird geändert in „[…] und sogar Deutschlands bekanntes Symbol für den Rassismus und die rechtsextreme Gewalt im wiedervereinigten Deutschland der 1990er Jahre.“
- Der Abschnitt (S. 38) „[…] wie man an den Statistiken zu rechter Gewalt und den Brandanschlägen der letzten Jahre sehen kann.“ wird geändert in „[…] wie man an den Statistiken zu rechtsextremer Gewalt und den Brandanschlägen der letzten Jahre sehen kann.“
- Der Abschnitt (S. 38) „[…] den historischen Kontext und die teilweise bis heute reichenden Kontinuitäten der rechten Gewalt aufzuarbeiten.“ wird geändert in „[…] den historischen Kontext und die teilweise bis heute reichenden Kontinuitäten der rechtsextremen Gewalt aufzuarbeiten.“
- Der Abschnitt (S. 38) „[…] die Einbeziehung der unmittelbar von Rassismus und rechter Gewalt betroffenen Menschen wichtig.“ wird geändert in „[…] die Einbeziehung der unmittelbar von Rassismus und rechtsextremer Gewalt betroffenen Menschen wichtig.“
Zudem werden die in Anlage II Erinnerungskulturelle Akteure in Rostock – iv. Zivilgesellschaftliche Akteure (S. 69ff..) dargestellten Themenbereiche beim Dokumentationszentrum „Lichtenhagen im Gedächtnis“; Initiative „Mord verjährt nicht!“ und Lobbi MV e. V. jeweils von „Rechte Gewalt“ in „Rechtsextreme Gewalt“ geändert.
Sachverhalt:
Die beantragten Änderungen dienen der notwendigen begrifflichen Präzision. Der Begriff rechts beschreibt ein breites demokratisches Spektrum politischer Positionen, das konservative oder wertorientierte Haltungen umfasst, jedoch nicht per se antidemokratisch oder gewaltförmig ist. Rechtsextrem hingegen bezeichnet klar definierte, verfassungsfeindliche Ideologien, die auf Rassismus, Menschenfeindlichkeit und der Ablehnung der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung beruhen. Die Ereignisse in Lichtenhagen 1992, der Mord an Mehmet Turgut durch den NSU sowie die in Anlage II beschriebenen Phänomene beziehen sich eindeutig auf rechtsextreme Gewalt. Eine Formulierung mit „rechter Gewalt“ wäre wissenschaftlich unpräzise und politisch missverständlich, da sie demokratische rechte Positionen fälschlich in die Nähe extremistischer Gewalt rücken könnte.
Die Anpassung der genannten Passagen stellt somit sicher, dass das Dokument die historischen Ereignisse korrekt einordnet, extremistische Gewalt klar als solche bezeichnet und zugleich demokratische politische Positionen nicht pauschal mit Extremismus verknüpft. Diese Differenzierung gilt dabei selbstverständlich in beide Richtungen. Auch bei Phänomenen im linken Spektrum wäre zwischen links und linksextrem ebenso sorgfältig zu unterscheiden, um politische Vielfalt nicht zu delegitimieren und extremistische Ideologien klar zu benennen.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
