Am vergangenen Mittwoch trat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu ihrer Oktobersitzung zusammen. Innerhalb von rund vier Stunden wurden zahlreiche kommunalpolitische Themen beraten, intensiv diskutiert und wichtige Entscheidungen für die Entwicklung unserer Stadt getroffen. Im Mittelpunkt standen dabei ein Hauptantrag unserer CDU-Fraktion sowie mehrere Änderungsanträge, unter anderem zum Kommunalen Erinnerungskonzept und zur Hauptsatzung. Besonders diskutiert wurde zudem der Vorschlag zur Aufstellung von 100 neuen Sitzbänken im Stadtgebiet sowie der Umgang mit der Kurabgabe in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden.
Mit unserem Antrag ‚Prüfung städtischer Potenzialflächen für zukünftige Wohnbebauung‘ wollten wir die Stadtverwaltung gemeinsam mit der WIRO beauftragen, mehrere im Eigentum der kommunalen Wohnungsgesellschaft befindliche Flächen auf ihre grundsätzliche Eignung für eine künftige Wohnbebauung zu untersuchen. Betroffen waren Potenzialflächen in Biestow, am Kringelhof, an der Hans-Moral-Straße in Brinckmansdorf sowie am Gänseblümchenweg in Kassebohm. Wichtig war uns dabei stets die Klarstellung, dass es hierbei ausdrücklich nicht um eine Bebauungsentscheidung ging. Weder sollten Flächen freigegeben noch Planverfahren eingeleitet werden. Ziel des Antrags war allein eine ergebnisoffene fachliche Prüfung. Untersucht werden sollten unter anderem die städtebauliche Eignung, die verkehrliche Erschließung, ökologische Rahmenbedingungen sowie mögliche Umsetzungs- und Zeitperspektiven.
Aus Sicht unserer Fraktion ist es eine zentrale Aufgabe verantwortungsvoller Kommunalpolitik, vorhandene Entwicklungsmöglichkeiten zumindest auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen. Rostock steht weiterhin vor der Herausforderung, ausreichend Wohnraum für unterschiedliche Lebenssituationen bereitzustellen. Besonders Familien, die sich ein Eigenheim, ein Reihenhaus oder familiengerechten Wohnraum wünschen, finden innerhalb der Stadtgrenzen oftmals nur ein begrenztes Angebot. Viele weichen deshalb ins Umland aus. Dies hat langfristige Auswirkungen auf die Einwohnerentwicklung, die Steuerkraft und die Attraktivität unserer Stadt. Gerade deshalb hätten wir es für sinnvoll gehalten, mögliche Wohnbaupotenziale zunächst sachlich und faktenbasiert bewerten zu lassen. Eine solche Prüfung hätte weder Ergebnisse vorweggenommen noch spätere Entscheidungen der Bürgerschaft ersetzt. Sie hätte vielmehr die notwendige Grundlage geschaffen, um künftig fundiert über Chancen, Grenzen und mögliche Entwicklungen der einzelnen Flächen entscheiden zu können. Die mehrheitliche Ablehnung unseres Antrags bedeutet, dass diese Untersuchung vorerst nicht stattfinden wird.
Wie bereits erwähnt, hatten wir auch zahlreiche Änderungsanträge zum viel diskutierten Kommunalen Erinnerungskonzept eingebracht. Bereits im Vorfeld der Beschlussfassung konnte unsere Fraktion gemeinsam mit anderen Beteiligten zahlreiche Verbesserungen am ursprünglichen Entwurf erreichen. Insbesondere unsere Forderung nach einer stärkeren
Berücksichtigung der Aufarbeitung der SED-Diktatur und ihrer Folgen fand Eingang in das Konzept. So wurden unter anderem die „Aktion Rose“, mit der im Jahr 1953 in Küstenregionen der DDR zahlreiche Beherbergungs- und Gewerbebetriebe enteignet wurden, als erinnerungswürdiges historisches Ereignis aufgenommen. Ebenso wurde der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 ausdrücklich berücksichtigt. Darüber hinaus enthält das Konzept nun Hinweise auf die Verfolgung von Christinnen und Christen in der DDR, deren Schicksale bislang nur unzureichend berücksichtigt waren. Diese Ergänzungen waren uns überaus wichtig und tragen dazu bei, die Erinnerungskultur in unserer Stadt ausgewogener zu gestalten und verdeutlichen, dass neben der Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts auch die Auseinandersetzung mit dem Unrecht der kommunistischen Diktatur ihren angemessenen Platz haben muss.
Von den drei zuletzt noch offenen Änderungsanträgen unserer Fraktion fand einer die Zustimmung der Bürgerschaft. Künftig wird im Erinnerungskonzept an mehreren Stellen nicht mehr von „rechter Gewalt“, sondern präziser von „rechtsextremer Gewalt“ gesprochen. Diese Änderung betrifft insbesondere die Passagen zu den rassistischen Ausschreitungen von Lichtenhagen 1992 sowie zum NSU-Mord an Mehmet Turgut. Uns ging es dabei um eine sachlich korrekte und wissenschaftlich präzise Begriffswahl. Demokratische rechte oder konservative politische Positionen dürfen nicht mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Ideologien gleichgesetzt werden. Wer rechtsextreme Gewalt meint, sollte diese auch eindeutig als solche benennen. Wir begrüßen deshalb, dass die Bürgerschaft dieser Klarstellung gefolgt ist.
Leider keine Mehrheit fanden unsere beiden weiteren Änderungsanträge, die darauf abzielten, das Erinnerungskonzept um stärker identitätsstiftende Elemente zu ergänzen. Wir hatten vorgeschlagen, die Rostocker Erinnerungskultur um den Grundsatz ‚Identitätsstiftung durch Vorbildwirkung‘ zu erweitern. Erinnerungskultur sollte aus unserer Sicht nicht ausschließlich auf historische Schuld, Konflikte und Fehlentwicklungen blicken. Ebenso wichtig ist es, positive Vorbilder sichtbar zu machen, wie etwa Menschen, die Zivilcourage bewiesen haben, wissenschaftliche Pionierleistungen erbracht haben oder sich in schwierigen Zeiten für Freiheit und Verantwortung eingesetzt haben.
Daran anknüpfend hatten wir angeregt, dass die AG Gedenken künftig jährlich ein positives Thema der Rostocker Stadtgeschichte auswählt und öffentlich aufarbeitet. Dabei hätten beispielsweise bedeutende Persönlichkeiten, wissenschaftliche Innovationen, kulturelle Leistungen oder Beispiele bürgerschaftlichen Mutes stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden können. Aus unserer Sicht wäre dies eine sinnvolle Ergänzung gewesen, um insbesondere jungen Menschen nicht nur die dunklen Kapitel der Geschichte zu vermitteln, sondern auch Orientierung durch positive Beispiele aus der eigenen Stadtgeschichte zu geben. Die Mehrheit der Bürgerschaft folgte diesem Ansatz jedoch nicht.
Auch wenn nicht alle unsere Änderungsanträge erfolgreich waren, konnten wir wichtige Akzente setzen. Die nun erfolgten Ergänzungen zur DDR-Diktatur und die beschlossene begriffliche Präzisierung stellen Verbesserungen des Konzepts dar.
Weitere Themen auf der Tagesordnung (Auswahl):
- Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt brachte mit dem Antrag ‚100 neue Bänke für Rostock‘ eine Initiative ein, die den öffentlichen Raum insbesondere für ältere Menschen attraktiver und alltagstauglicher gestalten soll. Vorgesehen ist die Erarbeitung eines Konzeptes für die Aufstellung von 100 zusätzlichen Sitzbänken, wobei die Standortvorschläge gemeinsam mit den Ortsbeiräten und dem Seniorenbeirat abgestimmt werden sollen. Ziel ist es, vor allem entlang wichtiger Fußwege zusätzliche Möglichkeiten zum Ausruhen und Verweilen zu schaffen und damit sowohl die Mobilität als auch die Aufenthaltsqualität in der Stadt zu verbessern.
- Unsere Fraktion ergänzte den Antrag durch einen Änderungsantrag zur Prüfung zusätzlicher Abfallbehälter an den vorgesehenen Standorten. Aus unserer Sicht sollte die Schaffung neuer Aufenthaltsorte von Beginn an mit einem Konzept für Sauberkeit und eine funktionierende Abfallentsorgung verbunden werden. Wo Menschen häufiger verweilen, entsteht erfahrungsgemäß auch ein höherer Bedarf an Entsorgungsmöglichkeiten. Die Bürgerschaft folgte dieser Einschätzung. Sowohl der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt als auch der Änderungsantrag unserer Fraktion wurden beschlossen.
- Im Rahmen der Neufassung der Hauptsatzung lagen zahlreiche Änderungsanträge aus den Fraktionen vor. Unsere Fraktion setzte sich dabei insbesondere für mehr Transparenz, stärkere Kontrollrechte der Bürgerschaft und eine verbesserte fachpolitische Beteiligung ein. Dazu gehörten präzisere Regelungen zur Nichtöffentlichkeit von Beratungen, die Aufnahme eines Akteneinsichtsrechts für Mitglieder der Bürgerschaft und Ausschussvorsitzende sowie die Sicherstellung, dass gemeindliche Zustimmungsentscheidungen nach § 36a BauGB vor einer Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister im Bau- und Liegenschaftsausschuss beraten werden.
Darüber hinaus beantragten wir die Absenkung bestimmter Wertgrenzen, um den Hauptausschuss stärker in entsprechende Entscheidungen einzubinden. Dieser Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit.
Die Bürgerschaft folgte den wesentlichen Anliegen unserer Fraktion. Die Anträge zur Stärkung von Transparenz, Informationsrechten und fachpolitischer Beratung wurden angenommen. Lediglich die vorgeschlagene Absenkung der Wertgrenzen wurde abgelehnt. Damit konnten wichtige Verbesserungen in die neue Hauptsatzung aufgenommen werden. - Die Fraktion FDP/Unabhängige brachte mit dem Antrag ‚Freier Strandbesuch in der Region: Kurabgabe gegenseitig anerkennen‘ den Vorschlag ein, mit den kurabgabeberechtigten Nachbargemeinden Vereinbarungen zu treffen, damit Einwohnerinnen und Einwohner bei privaten Tagesaufenthalten künftig nicht mehrfach zur Kurabgabe herangezogen werden. Ziel war es, die Nutzung der Strände und Erholungsangebote in der Region zu erleichtern und den gemeinsamen Lebens- und Freizeitraum stärker in den Blick zu nehmen.
Der Grundgedanke des Antrags ist nachvollziehbar. Aus Sicht der Mehrheit der Bürgerschaft kam die Initiative jedoch zum falschen Zeitpunkt. Die Kurabgabe und die zugrunde liegende Satzung werden derzeit aufgrund rechtlicher Anforderungen grundlegend überarbeitet. Erst nach Schaffung einer rechtssicheren Grundlage sollte über weitergehende Modelle einer interkommunalen Anerkennung oder Befreiung beraten werden. Die Bürgerschaft folgte dieser Einschätzung, der Antrag wurde abgelehnt. Das Thema bleibt damit grundsätzlich auf der politischen Agenda, soll jedoch erst nach Abschluss der laufenden Überarbeitung der Kurabgabe erneut aufgegriffen werden.
Die nächste Sitzung der Bürgerschaft findet am 11. November 2026 statt.
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Gesprächsbedarf zu den behandelten Themen haben, steht Ihnen unser Fraktionsbüro jederzeit gern zur Verfügung.
Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
