Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, inwiefern es möglich ist, dass Hebammenpraxen und freiberufliche Hebammen kostenfrei in die Regelung der Ausnahmegenehmigung für das Parken in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgenommen werden können.
Sachverhalt:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereits möglich, dass Fahrzeuge der Familienpflege oder eines Pflegedienstes von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese Berechtigung kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) genutzt werden.
Mit unserem Antrag wollen wir die Oberbürgermeisterin beauftragen zu prüfen, ob diese Regelung auf Hebammenpraxen bzw. freiberufliche Hebammen erweitert werden kann. Von dieser Ausnahmeregelung wären derzeit etwa 30-40 Hebammen in Rostock betroffen bzw. berechtigt.
In anderen Städten wie Hannover werden solche Ausnahmegenehmigungen bereits erfolgreich praktiziert.
Die in der Stellungnahme der Verwaltung aufgezeigten und bereits bestehenden Ausnahmegenehmigungen bringen für Hebammen Kosten mit sich, die oftmals zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Viele Hebammen leben, auch bedingt durch den massiven Rückgang der Geburten, am Existenzminimum. Dies führt dazu, dass immer mehr Hebammen aus dem Beruf aussteigen.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, müssen Entlastungen geschaffen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, kostenfreies Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen zu ermöglichen. Dies würde die finanzielle Belastung der Hebammen verringern und dazu beitragen, den Beruf attraktiver zu gestalten.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
Anlagen
Keine
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Geplante Beratungsfolge:
06.06.2024:Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung,Umwelt und Ordnungs
12.06.2024:Bürgerschaft