Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:

  1. „Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, dass die zur Veräußerung stehenden Verkaufsflächen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist dabei die Möglichkeit gegeben, bei bekundetem Interesse ein Vorkaufsrecht zu vergeben.“

Sachverhalt:

Mit diesem Änderungsantrag soll die Transparenz im Verkaufsprozess erhöht werden. Zudem wird gewährleistet, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Möglichkeit der Vergabe eines Vorkaufsrechts städtebauliche Zielsetzungen berücksichtigen kann.

Die Hinzunahme von öffentlichen Ausschreibungen gewährleistet darüber hinaus eine breite Teilnahme von potenziellen Käufern, was den Wettbewerb fördert und sicherstellt, dass die bestmöglichen Bedingungen für die Stadt erzielt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

werden nachfolgend angegeben: Ggf. weitere Einnahmen durch den Verkauf der Flächen

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Anlagen
Keine

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Geplante Beratungsfolge:

06.12.2023 Bürgerschaft –> Entscheidung