Beschlussvorschlag:
Die für den 12. Juni 2024 angesetzte Bürgerschaftssitzung soll auf den 22. Mai 2024 vorverlegt werden.
Der für diesen Tag geplante Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung muss in Folge neu terminiert werden.
Sachverhalt:
Gem. § 2 Abs.2 LKWG M-V beginnt die Wahlperiode der Gemeindevertretung mit dem Wahltag. Der Wahltag der Kommunalwahl ist der 09. Juni 2024, dies bedeutet, dass die Wahlperiode der im Jahr 2019 gewählten Bürgerschaft am 08. Juni 2024 endet und die Wahlperiode der dann neu gewählten Bürgerschaft mit den 09. Juni 2024 beginnt. Demnach fehlt der 2019 gewählten Bürgerschaft die Legitimation nach dem 09. Juni 2024 Entscheidungen zu treffen.
Dies gilt trotz der Regelung in § 23 Abs. 7 der Kommunalverfassung MV, dass die bisherigen Gemeindevertreter bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Bürgerschaft in Funktion bleiben. Der Gesetzesbegründung zur Kommunalverfassung MV (Landtagsdrucksache 1/3645) kann entnommen werden, dass diese Regelung ausschließlich zur „Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gemeinde“ dienen soll. Dies soll nur in Ausnahmefällen und bei für die Gemeinde in diesem überschaubaren Zeitraum (zwischen Wahl und Konstituierung liegen maximal 6 Wochen) dennoch zu treffenden existenziellen Entscheidungen Anwendung finden. Die Handlungsfähigkeit der Gemeinde ist aber auch durch die Einräumung des Rechts auf Eilentscheidungen (§ 38 Abs. 4 S. 2 bzw. § 39 Abs. 3 S.3 KV MV) der Oberbürgermeisterin gewährleistet.
Im Kommentar zur Kommunalverfassung (Gentner in Schweriner Kommentierung § 23 Rz. 24) wird dazu weiterhin ausgeführt: „Es entspräche auch nicht guten demokratischen Gepflogenheiten, wenn die Gemeindevertretung in dieser Zeit noch mehr als unabweisbar erforderliche Entscheidungen treffen würde, da ihre demokratische Legitimation durch die Wahl einer neuen Gemeindevertretung eingeschränkt ist“.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
Anlagen
Keine
_____________________________
Geplante Beratungsfolge:
20.03.2024: Bürgerschaft –> Entscheidung