Beschlussvorschlag:
Die Haushaltsplanung wird zur auskömmlichen Finanzierung der Beratungsstellen nach
dem WoftG M-V wie folgt geändert:
Im TH 50 (Amt Soziales und Teilhabe):
2024: +65.000 €
2025: +65.000 €.
Sachverhalt:
Gemäß Auskunft des Sozialsenators in der Stellungnahme zu 2023/AN/4423 bestehen bei den Rostocker Beratungsstellen nach dem WoftG M-V (z.B. Sozialberatung, Schulden- und
Insolvenzberatung, Suchtberatung) gegenüber dem angemeldeten Bedarf Finanzlücken von 65.000 € im Sozialbereich und 95.000 € im Gesundheitsbereich. Die Lücke im
Gesundheitsbereich wurde durch die Ergänzung des Haushaltsentwurfs geschlossen.
Durch die Neuordnung der Landesförderung in diesem Bereich müssen Mehrkosten allein durch die Kommune finanziert werden. Die Stadt hat sich bislang dagegen ausgesprochen,
die Finanzierungslücke aus kommunalen Mitteln zu decken, da sie das Land in der Verantwortung sieht (siehe 2022/IV/3853). Diese berechtigte Auseinandersetzung darf
aber nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Darum sollte die Stadt Verantwortung übernehmen, damit die Beratungsstellen ihr Angebot mindestens im bisherigen Umfang aufrechterhalten können. Die Beratungsangebote sind entscheidende Instrumente, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu helfen und zum Teil schwerwiegende persönliche Folgen abzuwenden. Eine gelungene Beratung kann zugleich erhebliche gesellschaftliche Folgekosten sparen. Wirksame Prävention entlastet damit
auch kommende Sozialhaushalte.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50Aktenmappe – 1 von 2
Vorlage 2023/BV/4686-06 (ÄA) Seite: 2
2024: +65.000 €
2025: +65.000 €
Die Deckung kann durch erwartete Mehreinnahmen der Einkommensteuer im TH 90
erfolgen
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
Thoralf Sens
SPD
Uwe Flachsmeyer
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Christian Albrecht
DIE LINKE.PARTEI
Anlagen
Keine
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Geplante Beratungsfolge:
16.01.2024 Finanzausschuss
17.01.2024 Bürgerschaft