Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für die Haushaltsjahre 2024/2025 im Produktkonto 42102.54190020 – Förderung des Sports wird jeweils um 51.000 erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden im Rahmen der Sportförderung nach Punkt 5.2.3. der Richtlinie für die Anpassung der Betriebskostenzuschüsse für Betriebskosten für durch Sportvereine selbst bewirtschaftete Sportanlagen an die allgemeine Kostensteigerung verwendet.

 

Sachverhalt:

Der vorliegende Haushaltansatz für die Haushaltsjahre 2024/2025 deckt im Produktkonto 42102.54190020 unter Einbeziehung zusätzlicher Mittel die Förderung des Sports in den aktuellen Ansätzen

Betriebskostenzuschüsse für durch Sportvereine selbst bewirtschaftete Sportanlagen

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewährt Sportvereinen, die Sportanlagen betreiben und die deren Betriebskosten selbst aufzubringen haben, jährliche Zuwendungen von bis zu 60 v.H. der Betriebskosten. Dabei müssen die Sportanlagen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden (die notwendigen Ausgaben für den steten Werterhalt der Immobilien zahlen die Vereine weitestgehend selbst).

Diese Zuschüsse sind ständig steigend, da sich die zuschussrelevanten Kostenpositionen in den letzten Jahren dramatisch verändert haben. Durch die aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung

  • zur Erhöhung der CO2 -Steuer,
  • zum Wegfall der Strom- und Gaspreisbremse,
  • zur Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Gaspreise,
  • zu fehlenden Investitionen in den Ausbau von Energieinfrastruktur sowie
  • durch die angespannte geopolitische Lage

werden die Energiekosten weiter steigen und die Vereine belasten.

Hinzu kommt der Fakt, dass die Zahl der Antragsteller, die langfristige Mietverträge bzw. Erbbaurechtsverträge abgeschlossen haben, zunimmt. In Summe führt das zu einer deutlichen Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse.

Da in diesen Vereinen auch Kinder und Jugendliche Sport treiben, ist die Belastung der Vereine mit teilweise über 40 % Betriebskosteneigenanteil immer noch sehr hoch. Im Vergleich dazu bezahlen Kinder und Jugend bei der Nutzung kommunaler Sportstätten ein deutlich geringeres Entgelt laut Entgeltordnung. Dies entspricht in der Nutzungsgruppe 1.1. lediglich ca. 5% der tatsächlichen Betriebskosten.

Aufgrund des Deckungskreises verursachen bei gleichbleibender Fördermittelhöhe im Produktsachkonto 42102.54190020 steigende Zuschüsse zu den Betriebskosten zudem einen Fördermittelabfluss bei den Zuschüssen für die allgemeine Sportarbeit im Kinder- und Jugendbereich.

Damit Vereine mit selbst bewirtschafteten Sportanlagen auch die zukünftigen Belastungen für anfallende Betriebs- und Bewirtschaftungskosten stemmen können, ohne dass dies zu einem Liquiditätsverlust für notwendige Investitionen in den Werteerhalt ihrer Liegenschaften führt, und um einem weiteren Fördermittelabfluss bei den Zuschüssen für die allgemeine Sportarbeit im Kinder- und Jugendbereich entgegenzuwirken, müssen die Betriebskostenzuschüsse auf bis zu 80% erhöht werden.

Ausgehend von der letzten Kostenaufstellung der antragstellenden Vereine beliefen sich die Gesamtkosten der förderfähigen Betriebskosten für das Jahr 2022 auf insgesamt 340.240,17 EUR. Davon ausgehend würde sich bei einer Erhöhung der BK-Zuschüsse auf bis zu 80 % die Zuschusssumme auf gerundet 272.000 EUR erhöhen. Das entspricht einem Mehrbedarf zu den bisher gezahlten BK-zuschüssen in Höhe von gerundet 51.000,00 EUR

Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung kann durch erwartete Mehreinnahmen der Einkommensteuer im TH 90 erfolgen.

 

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Thoralf Sens
SPD

Uwe Flachsmeyer
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Christian Albrecht
DIE LINKE.PARTEI

Anlagen
Keine

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Geplante Beratungsfolge:

16.01.2024 Finanzausschuss

17.01.2024 Bürgerschaft