Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Im Rahmen der Entscheidung über den Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2024/2025 soll eine Änderung der Hebesatzsatzung der
Stadt vorgenommen werden. Hierbei soll der Hebesatz für die Gewerbesteuer (§1 Punkt 2) von 465 v. H. auf 420 v. H. gesenkt werden.
Im Zuge dessen würde der Haushalt wie folgt geändert werden:
Die unter §5 Punkt 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze für die Gewerbesteuer werden für die Jahre 2024/2025 von 465 v. H. auf 420 v. H. gesenkt.
Sachverhalt:
Eine angestrebte Senkung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer hätte für die Gewerbetreibenden in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine direkte finanzielle
Entlastung zur Folge, die in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen als bedeutend angesehen werden kann.
Die temporäre Entlastung könnte Gewerbetreibenden dabei helfen, ihre laufenden Kosten zu reduzieren und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dies könnte nicht nur dazu
beitragen, bestehende Unternehmen zu stabilisieren, sondern auch neue Investitionen und Unternehmensgründungen attraktiver machen.
Zudem hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock derzeit im Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern den höchsten Hebesatz, wodurch
potenzielle Investoren und Unternehmen von einer Ansiedlung abgehalten werden könnten. Eine Senkung des Hebesatzes würde daher nicht nur eine faire Besteuerung
sicherstellen, sondern auch die Attraktivität der Stadt steigern.
Finanzielle Auswirkungen:
TH 22
Deckungsquelle: anteilig aus den Mehreinnahmen aus der Einkommenssteuer im TH 90
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
Anlagen
Keine
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Geplante Beratungsfolge:
16.01.2024 Finanzausschuss
17.01.2024 Bürgerschaft