Beschlussvorschlag:
Die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026/2027 wird um folgende zusätzliche Haushaltssicherungsmaßnahme ergänzt:
„Die Budgets für Sach- und Dienstleistungen werden in allen Ämtern pauschal um 3% abgesenkt. Von dieser Kürzung ausgenommen sind ausschließlich Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Wartungen sowie unvermeidbare Betriebs- und Bewirtschaftungskosten (z.B. Energie).“
Sachverhalt:
Die pauschale Absenkung der Budgets führt zu einer unmittelbaren Ausgabendisziplin in sämtlichen Bereichen der Verwaltung. Sie verpflichtet die Ämter, laufende konsumtive Ausgaben, etwa für Dienstreisen, IT-Beschaffungen oder externe Beratungsleistungen, kritisch zu prüfen und auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Maßnahme leistet damit einen kurzfristig wirksamen Beitrag zur Eindämmung der stetig steigenden Aufwendungen und unterstützt die Zielerreichung des Haushaltssicherungskonzeptes.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes abgebildet und fortlaufend aktualisiert.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
