Beschlussvorschlag:
Die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026/2027 wird um folgende zusätzliche Haushaltssicherungsmaßnahme ergänzt:
„Das Investitionsprogramm ab dem Jahr 2026 wird neu priorisiert (ausgenommen hiervon sind bereits begonnene Projekte). Vorrangig durchzuführen sind nur noch Investitionen in folgenden Kategorien:
- Pflichtaufgaben: Projekte zur Aufrechterhaltung der Schulinfrastruktur und Kinderbetreuung (Kita- und Schulbau/Sanierung).
- Bestandserhalt: Maßnahmen zur Sicherung der städtischen Pflichtinfrastruktur (z.B. Brücken, Straßennetz, Feuerwehr) gegen Verfall.
- Haftungsabwendung: Maßnahmen, die zur Abwendung drohender Haftung oder zur Einhaltung gesetzlicher Auflagen zwingend erforderlich sind.
Alle anderen Investitionen (z.B. Sportstätten-Neubau, Großprojekte ohne gesicherte externe Förderung über 80 % des Gesamtvolumens) werden nachrangig behandelt und frühestens ab dem Haushaltsjahr 2028 erneut geprüft.“
Sachverhalt:
Angesichts der dramatisch steigenden Kreditaufnahme zur Finanzierung des Eigenanteils (über 200 Mio. Euro Neuverschuldung geplant) muss die Stadt ihre Investitionstätigkeit auf das Notwendigste reduzieren. Der Fokus liegt auf der Erhaltung des Bestandes (Bestandserhalt vor Neubau) und der Priorisierung der Pflichtaufgaben (Schulen/Kitas). Dies reduziert den Eigenkapitalbedarf kurzfristig und verhindert eine weitere unkontrollierte Schuldenzunahme.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes abgebildet und fortlaufend aktualisiert.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
