Beschlussvorschlag:

Die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026/2027 wird um folgende zusätzliche Haushaltssicherungsmaßnahme ergänzt:

„Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bis zum 31. März 2026 eine umfassende Überprüfung aller städtischen Erbbaurechtsverträge sowie der aktuellen Praxis der Erbbaurechtszinssätze vorzunehmen. Ziel ist die Sicherstellung, dass zukünftig die Einnahmen aus dem städtischen Vermögen den marktüblichen und satzungsgemäßen Vorgaben entsprechen und somit die Erträge aus Zinsen und sonstigen Finanzerträgen maximiert werden, ohne soziale Härtefälle zu verursachen.“

Sachverhalt:

Die Einnahmen aus städtischem Grundbesitz und Erbbaurechten stellen eine wichtige, nachhaltige Einnahmequelle dar, die unabhängig von konjunkturellen Steuereinbrüchen ist. Eine konsequente und marktgerechte Überprüfung und Anpassung der Zinssätze ist eine verantwortungsvolle Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung, wie sie auch in anderen kriselnden Kommunen diskutiert wird, um das städtische Vermögen effizienter zu nutzen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes abgebildet und fortlaufend aktualisiert.

Chris Günther
Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion